Unsere Leistungen und Preise

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„Vom trüben Rohdiamant zum strahlenden Diamanten“
Leben lernen leicht gemacht

 

für ein befreites leben

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Beratung, Hilfestellung und Begleitung in dein Leben in Gesundheit, Freude und Fülle

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Was kostet dich unser Angebot?

 

Die erste Sitzung ist kostenlos,

später adäquater Energieausgleich n.V. erbeten.

Spenden unter paypal unkompliziert möglich:

paypal.me/AdaWeibel

Meine Telefonische Beratung

Die erste Beratung ist ebenfalls kostenlos,

für alle weiteren Telefonate erwarte ich einen Energieausgleich, den wir gemeinsam vereinbaren werden.

Unsere Hotline

Montag bis Freitag unter 0152 319 777 29

oder unter 06332 46172 (ARB)

über Mail:

weibel.ada61@googlemail.com

selbstheilung-online@ok.de

Bitte um Beachtung:
WIR LEGEN GRÖSSTEN WERT AUF DEN SCHUTZ IHRER DATEN UND DIE WAHRUNG IHRER PRIVATSPHÄRE. NACHSTEHEND INFORMIEREN WIR SIE DESHALB ÜBER DIE ERHEBUNG UND VERWENDUNG PERSÖNLICHER DATEN BEI NUTZUNG UNSERER WEBSEITE
  • ERHEBEN, SPEICHERN UND VERWENDEN PERSONENBEZOGENER DATEN
  • BEI DEM BESUCH UNSERER WEBSITE ERHEBEN, VERWENDEN UND SPEICHERN WIR IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN. PERSONENBEZOGENE DATEN SIND NACH § 3 ABS. 1 BDSG EINZELANGABEN ÜBER PERSÖNLICHE ODER SACHLICHE VERHÄLTNISSE EINER BESTIMMTEN ODER BESTIMMBAREN NATÜRLICHEN PERSON (BETROFFENER).
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  • BEI DER ERHEBUNG, DEM VERWENDEN UND SPEICHERN VON PERSONENBEZOGENEN DATEN BEACHTEN WIR DIE VORSCHRIFTEN DES BUNDESDATENSCHUTZGESETZES, DES TELEMEDIENGESETZES UND GGF. WEITERER ANWENDBARER DATENSCHUTZBESTIMMUNGEN.ALLE KUNDENDATEN WERDEN UNTER BEACHTUNG DER EINSCHLÄGIGEN VORSCHRIFTEN DES BUNDESDATENSCHUTZGESETZES (BDSG) UND DES TELEMEDIENGESETZES (TMG) VON UNS GESPEICHERT UND VERARBEITET.
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Hinweis
Wissenschaft und Schulmedizin erkennen die Existenz von Informationsfeldern, deren medizinische und sonstige Bedeutung aufgrund fehlender „wissenschaftlicher Nachweise“ im Sinne der Schulmedizin nicht an. Desweiteren weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass beim Einsatz sämtlicher Produkte der Naturheilpraxis HP B. Holzmann keine Heilversprechen abgegeben werden. Die medizinischen, kinesiologischen und radiästhetischen Messverfahren, die wir anwenden werden von Wissenschaft und Schulmedizin nicht anerkannt. Die Wirksamkeit kann deshalb nicht von jedem uneingeschränkt nachvollzogen werden. Haftungsansprüche sind ausgeschlossen.

Unser Angebot ersetzt natürlich nicht den Gang zum Arzt.

Gegebenenfalls findet eine Absprache mit dem behandelnden Arzt statt, denn was wir anstreben ist eine Zusammenarbeit mit der konventionellen Medizin- zum Wohle aller!

Der Körper kann sich  selbst heilen.

Deshalb hat jede der Therapien das Ziel, den Körper bei der Anregung seines Selbstheilungsprozesses aktiv zu unterstützen- unter Beachtung von Seele und Geist.*

Unser Netzwerk stellt dir verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung

Leider darf ich dir unser Angebot hier in Gänze nicht vorstellen. Wir arbeiten holistisch und berücksichtigen Körper, Seele und Geist. Nur wenn alles im Einklang harmonisch zusammenarbeitet ist wirkliche H.E.I.L.U.N.G. möglich!

Dies wird in unserem Land zunehmend schwerer ** ……. weitere Ausführungen über unser Angebot per Telefon im persönlichen Gespräch.

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1. Anamnese/Diagnose/Beschreibung deines Istzustandes

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2. Bearbeitung der Themen, Lösung der Blockaden

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Biokybernetik, Mikropressur, Hypnose, Mentaltraining, Meditation, Natur, Sinnesschule, Kräuterwanderungen, Verbindung mit der Natur, Naturprodukte, Biochemie, Bachblüten, Essenzen, Gemmotherapie, QE, Steinheilkunde, EFT, NLS Diagnoseerstellung u.v.m.

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3. Begleitung während deiner Heilphase:

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Wir unterstützen dich mit Gesprächen, eingehende individualisierte Beratungen und bieten dir allgemeine Unterstützung, um dir deinen Weg etwas leichter zu machen.

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WAS MAN ALS ENERGETIKER NICHT DARF

 

Da der Oberste Gerichtshof seit 2013 die Abgrenzung der Befugnisse der Ernährungsberater (gehört zu Sozial- und Lebensberater) gegenüber den Energetikern genauestens definiert hat, ist seitdem jeder, der Ernährungstyp-Beratung oder sogar das Austesten von Nahrungsmitteln oder die Analyse sinnvoller Nahrungsergänzungsmitteln öffentlich anbietet und bewirbt bzw. durchführt, im Fokus von Wettbewerbsvereinen (Abmahnvereinen).

 

Besonders die eigene Website, Broschüren, Visitkarten, Werbetafeln dürfen keine Tätigkeiten aufführen, für die man keine Berechtigung hat. Auf der Website des Klägers – der WIWE-Schutzverband zur Förderung lauteren Wettbewerbs im In- und Ausland – kann man nachlesen, was man ohne Ernährungsberatungsausbildung darf und was nicht. Hier ist auch ein Link direkt zum OGH-Gerichtsureil, wie unterhalb ausschnittsweise dargestellt:

 

WAS MAN NUR ALS ERNÄHRUNGSBERATER DARF

 

(…) Gemäß OGH darf ausschließlich der Ernährungsberater die Tätigkeiten wie Ernährungstypbestimmung, Austesten von Nahrungsmittelunverträglichkeiten, die Analyse sinnvoller Nahrungsergänzungen, die Auswahl und die Zusammenstellung und die Berechnung der Kost für Einzelpersonen oder Personengruppen, beispielsweise die auf Schwangere und Sportler angepasste Ernährungsberatung etc. durchführen. Ernährungsberater dürfen auch einen Diätplan erstellen, wobei nach der Entscheidung des OGH auch die Erstellung eines Diätplanes für einen kranken Kunden umfasst sein soll. Derartige Tätigkeiten sind im Rahmen eines freien Gewerbes nun definitiv durch den OGH als verboten bestätigt worden.

 

WAS MAN ALS ENERGETIKER DARF

 

Freie Berufe dürfen nur Teiltätigkeiten im Zusammenhang mit der Ernährungsberatung ausüben, nämlich beispielsweise Auswahl von Nahrungsmittellieferanten, Einkauf und Auswahl von Nahrungsmitteln, Zubereitung von Speisen nach einem von Dritten erstellten Plan. Die Variation von Speisen im Rahmen des von dritter Seite erstellten Ernährungs- und Diätplans, Führung eines Haushaltsbuches, Zählen von Kalorien, Führung einer Kalorien- oder Gewichtstabelle, Ausmessen von Körpermaßen, Buchführung darüber oder das Führen eines Ernährungsprotokolls. Der Oberste Gerichtshof hat weiter ausgesprochen, dass unabhängig davon, was ein Energetiker (freies Gewerbe) tut, auch seine Bewerbung beim durchschnittlichen Verbraucher keinesfalls den Eindruck erwecken darf, die beworbene (angekündigte) Untersuchung und Behandlung verspreche eine Heilung oder Krankheitslinderung, was den Energetiker dann nämlich automatisch in die Nähe reglementierter Tätigkeiten von Gesundheitsberufen bringt.

Dadurch entsteht beim Durchschnittsbetrachter der Eindruck der Energetiker sei zur Erbringung von besonders qualifizierten Beratungstätigkeiten wie Ernährungs- und Sportberatung qualifiziert, welche Qualifikationen aber nicht vorliegen, da er ja die Voraussetzungen für das reglementierte Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung und Ernährungsberatung nicht erfüllt.

Dies ist dann zumindest als Irreführung iSd § 2 UWG anzusehen und als solche strafbar. Im ÖGH-Urteil aus 2013 steht zum Schluss noch dezidiert: Dem Beklagten ist daher die (jedenfalls) irreführende Ankündigung konkreter Leistungen im Rahmen der Ernährungsberatung, insbesondere die Ernährungstypbestimmung, die Austestung von Nahrungsmittelunverträglichkeiten und die Analyse sinnvoller Nahrungsergänzungen zu verbieten.

 

WO MAN AUCH NOCH VORSICHTIG SEIN MUSS

 

Ob man als Energtiker Nahrungsergänzungsmittel überhaupt energetisch austesten darf, ist wohl ein Graubereich. Das Austesten an sich und damit die Arbeit im Energiesystem wird nicht zu verbieten sein, doch darf man weder einen gesundheitsbezogenen Schluss daraus ziehen noch die Substanz besprechen (“analysieren”). Man müsste energetisch austesten, was energetisch günstig ist (also nicht stresst) und dann auf die Vereinswebsite verweisen, wo der Kunde selbst nachlesen soll.

Es ist auch nicht erlaubt, Schüsslersalze oder homöopathische Mittel zu empfehlen oder dazu Schulungen anzubieten, auch nicht im Bereich der Tiermedizin. Ganz wichtig: Nie ein homöopathisches Mittel für den Klienten aufschreiben – die Strafen, wenn man angezeigt wird, sind extrem hoch. Sehr wichtig ist es, sich bei der Wirtschaftskammer bei der Fachgruppe der “Energetiker” zu informieren, was man darf und was nicht bzw wie man sich absichert. Etwa indem man ein schon vorgefertigtes Schreiben vom Kunden unterschreiben lässt.

 

Armes Deutschland!

Hinweis

Wissenschaft und Schulmedizin erkennen die Existenz von Informationsfeldern, deren medizinische und sonstige Bedeutung aufgrund fehlender „wissenschaftlicher Nachweise“ im Sinne der Schulmedizin nicht an. Desweiteren weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass beim Einsatz sämtlicher Produkte der Naturheilpraxis HP B. Holzmann keine Heilversprechen abgegeben werden. Die medizinischen, kinesiologischen und radiästhetischen Messverfahren, die wir anwenden werden von Wissenschaft und Schulmedizin nicht anerkannt. Die Wirksamkeit kann deshalb nicht von jedem uneingeschränkt nachvollzogen werden. Haftungsansprüche sind ausgeschlossen.

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