Lithotherapie

Den Körper energetisch unterstützen, mit der Energie des richtigen Heilsteins.

Möglichkeiten der Selbsthilfe:

  • den ausgewählten Stein nutzen, um sein Wasser damit zu energetisieren
  • den ausgewählten Stein nutzen, indem man ihn als Schmuck trägt oder einfach in der Hosentasche, als Handschmeichler, zur Akupunktur……

Am besten sind Rohsteine guter Qualität, wenn noch möglich, nicht aus Krisen- und Kriegsgebieten. Leider sind mittlerweile wirklich reine gute Steine kaum noch zu finden. Viele werden „bearbeitet“ um die Farbe zu verändern (Färbung, Bestrahlung usw.) damit man billige Massenware als teure Steine verkaufen kann.

Doch welcher Stein tut mir gut?

Welches Organ braucht energetische Unterstützung?

Und dazu, hier meine Dienstleistung

Meine Möglichkeit die ich euch anbieten kann:

in meinem Gerät (Oberon) sind die Frequenzen von fast allen Heilsteinen (und Heilpflanzen) gespeichert.

Ich kann für jedes Organ austesten, welcher Stein/Pflanze am förderlichsten ist.

Dann werden die Frequenzen der Steine/Pflanzen über das Informationsfeld (ähnlich wie Radionik) dem zu Empfangenden gesendet- je nach Notwendigkeit täglich oder alle 3 Tage.

Nach 4 Wochen und einem erneuten Tests, kann ich konkret messen, inwiefern das betreffende Organ durch die Bewellung und Harmonisierung gestärkt wurde.

Wenn euch nur interessiert, welcher Heilstein der eure ist- also ohne Bewellung meinerseits- auch dies ist möglich.*

Für weitere Infos schreibt mich einfach an: selbstheilung-online@ok.de

Kosten je nach Aufwand, max. für 4 Wochen 50€.

* einmalige Messung: 25€

LG AdA

Der Ursprung all deiner Symptome

Effektivste Vorsorge

@ ca. 10 Jahre in die Zukunft blicken

@ Ursachen aufspüren (warum leide ich an ….. ???)

@ Zielgerichtetes, individuelles Vorgehen….. 

Wieder Freude am Leben haben und somit die Welt ein Stückchen heller machen 🙂

 

Terminvereinbarung und weitere Infos unter:

weibel.ada61@googlemail.com

06332 46172

015231977729

auf ARB bitte deutlich den Namen und Telefonnummer hinterlassen

 

Kein automatischer Alternativtext verfügbar.

Vorsorge

Beratung

Begleitung

mit Herz, Seele und Verstand

Individuell

Kompetent

Effektiv

….. denn der Mensch ist mehr als die Summe seiner Teile!

 

 

 

 

 

 

Gott hilf!

Uwe Albrecht: „Scheiße, Gott hilf mir“
Nicht das stilvollste Gebet, aber doch eines.
Und es wird nicht helfen! Das ist sicher.

Die Anrufung der Quelle, ob als Gebet zu egal welchem Gott oder als spirituelle Meditation, ist wohl etwas, was jeder Mensch in der einen oder anderen Form tut.

Doch warum hilft Gott nicht, warum geschehen nicht die erhofften Wunder?

Die Antwort ist ganz einfach.

Gott, die Quelle, das Eine, kommt nicht zu dir.
Du musst zu IHM oder IHR kommen – aus eigener Kraft.

Die Menschen sitzen in ihrem Drama als Opfer und hoffen auf Hilfe.
Da können sie lange sitzen und hoffen.

Wenn du jedoch aus eigener Kraft dich erinnerst, wer du wirklich bist, was du bist, was du hier auf Erden vorhast und so den Weg zur Quelle, zu Gott allein findest, dann hat die Quelle so richtig Freude, dir zu helfen.

Das Divine Cross hat 6 Räume Präsenz, Wesen, Quellen, Anbindung, Geschöpftes und Sein.

All diese Räume musst du aus eigener Kraft durchschreiten, dich erinnern, wie sie mal geklungen haben um von Raum 1 und deinem aktuellen Drama Raum 6 zu erreichen, von dem dann die Unterstützung kommt.

Dabei musst du die Räume nicht klären, sondern es nur schaffen, sie zu durchqueren.
Erinnere dich.

Und wenn du dann aus eigener Kraft bei der Quelle, Gott angekommen bist, kannst du mit dieser göttlichen Unterstützung die Räume aufräumen und klären.

Opfer werden immer Opfer bleiben, egal wie viel sie jammern und beten.
Die, die sich an ihre Schönheit und Vollkommenheit erinnern, werden die Wunder erleben.

So jetzt zur Praxis:
Damit kannst du ganz ohne Heilmittel die Räume 1-6 klären. Es ist wie ein Gebet, aber auch ganz anders.

Stelle dir jeden Raum so vor, dass er 2 Türen hat, auf jeder Seite eine.
Du musst es nur aus eigener Kraft schaffen, von einer Tür zur anderen zu gelangen. Das ist schon alles.
Du musst den Raum nicht aufräumen, nicht die Feuer in ihm löschen, nichts davon.
Und so gelangst du von einem Raum, beginnend im 1., bis zum 6., dem göttlichen Raum des Seins.

Wenn du dort angekommen bist, dann verbinde dich mit der göttlichen Kraft und gemeinsam mit ihr kläre einen Raum nach dem anderen von oben nach unten.
Für die göttlichen Kraft ist das Aufträumen, klären und Erleuchten eines jeden Raumes ein Kinderspiel.

Zugang zur Arche:
Den findest du, wenn du im 6. Raum des Divine Cross angekommen bist, im Sein.
Und dieser 6. Raum mit der Lupe betrachtet ist das 8. Innerwise System: „the space in between“.

Viel Spass und wir treffen uns auf der Arche.
Uwe

https://innerwise.com/de/

Ein neuer Realitätsraum, ich nenne ihn „die Arche“

Der alte Realitätsraum, in dem wir leben, hat keine Zukunft mehr. Wir brauchen neue Realitätsräume für eine mögliche Zukunft. Einer davon ist entstanden.

Du findest ihn über den 6. Raum des Divine Cross. Seit Ende Januar haben ihn viele Menschen bereits von selbst gefunden und genießen die Weite und Energie des Raumes, die alles durchdringt.
Du gehst in den 6. Raum des Divine Cross und dort findest du alles.

Und da die meisten Leser das Divine Cross als 7. innerwise Heilsystem noch nicht kennen, hier gleich noch eine Einführung dazu.  https://innerwise.com/de/

http://holographic.innerwise.com/de/

Hier findet ihr ein paar Heilcodes

http://holographic.innerwise.com/de/heilcodes   geht bitte auf den link, denn ihr benötigt dazu das Bild auf der Originalseite

  • Abbilder, Duplikate behandeln und auflösen. Alles, was zum Original gehört, zurückholen, reinigen und integrieren

    1286832411646573 – 1996 – 2367915664583 – 196798868728
    • Auflösung
    • Duplikate
    • Integration
  • Ankopplung an den eigenen Lebensplan

    8624648248624268913 75059 31786574624 5289632762477777 6324862 – 47651451479 624768000456 1111111114
    • Lebensplan
  • Auflösen von Panik

    43797987 – 657895 11828183596134 – 5291 48417148463764 81594 354069182211272 44342148
    • Panik
  • Code mentale Programme klären: Auflösung des energetischen Feldes der persönlichen Geschichte, programmierter Verhaltensweisen und Überzeugungen!

    33279991347014667001 – 1073326 9002777 903213 – 28760555 2103476 99022 – 55558555585 – 111210 3134799 0147999 – 700123 9017667 6027231 – 33790 00027882 1074217 – 479921 3790117 3498012 – 377556 3211107 9028923 – 00271934 2221722 22717 – 001113 7466766 6703415 – 5170001 2725633 172921 – 7188888 27347697 55642 – 512447 133321964 30000 – 010112 00021073 721202 – 792101 25579321 344445 – 112133 76901446 899210 – 7542137 44202037 13574 – 23547 899027 447990101 – 322247 24447272 130470 – 703792 56520732 10315 – 445723 0211173 7943210 – 3078731 201122 2310215 – 070032 71257 457 – 5555 8555585
    • Klären/Reinigen
    • Mentale Programme
  • Code zur Blutreinigung

    41108521326 890134507632
    • Blut
  • Code zur Unterstützung der Klärung von energetischen Krebsfeldern

    529476158 – 54853 – 9627
    • Krebs
  • Das „ICH“ klären und befreien von systemischen Kräften und Überlagerungen

    832666683
    • System
    • Überlagerung
  • Den Lichtkanal befreien von Eindringlingen, Störungen, Manipulationen, Verunreinigungen. Lichtkanal 100%ig rein, klar, sauber.

    74595297925477 126676647294743
    • Eindringlinge
    • Lichtkanal
    • Manipulation
  • Den Raum energetisch klären und reinigen

    96342619731884158
    • Klären/Reinigen
  • Den Weg des Herzens gehen

    241241921 – 576424 6482697 – 3356619612 993193219678 – 796247 33441677 – 76485434529 746743318762 – 15214 – 776653252295 23937376949 – 766521994873579565 – 78322319454357 – 3259 – 584835 – 965614
    • Herz
  • Die originale ursprüngliche Seele zurückholen.

    3691347513854939 8327224648724223 – 1614891924886541 76971733588927681 – 133766212529 58825451955 – 64499
    • Seele
  • Drogentore schließen

    47283 – 7254682 65739027 – 7489056989799 786376979577 99999999999 – 648597
    • Drogen
  • Dürfen. Die Befreiung von Ge- und Verboten

    3973393957 – 482415321
    • Gebote/Verbote
  • Einfach loslassen

    839146155 62152826621 – 55486464374 92694593513
    • Loslassen
  • Entkopplung von negativen Anbindungen

    25461452681254756575 263476148514 55570546 3456714752103924 52286425 – 76599621722269 851564740002476 14000762222563142
    • Negative Anbindung
  • Entmachtung von Manipulatoren

    675354222286557
    • Manipulation
  • Etwas Neues gebären

    44965865432186
    • Liebe
    • Verantwortung
    • Vertrauen
  • Fluch/Verwünschung aufheben

    73129 17 12012013127 14 21 18 37318 14 – 55558555585 – 213768 14 2173259 14 72131318
    • Fluch
  • Klärung von in der Schwangerschaft auf das Kind übertragenen mentalen Giften

    1000000732 – 43025870002 – 69000000013 – 444100007
    • Schwangerschaft
    • Übertragung
  • Klone auflösen (Manipulationsart) und das Original zurückholen

    8465656563184268 45412684777935 96241060000000 – 5185484658493 58456927019234 7000849614
    • Klone
    • Manipulation
  • Lösen des Spiegelneuroneneffektes zu bestimmter Person

    9971 – 9283788658 – 217671 – 65822 – 647 – 569291 – 649 – 871 – 2 – 154868981696589 – 5127 – 71 – 99299876 – 239418379 – 749 – 558776 – 82324 – 62149694 – 3844
    • Spiegelneuronen
  • Loslassen von Schmerz auf allen Ebenen

    55558555585 – 979213 237563644546365 – 55558555585 – 645246582 4415251342 565723167 – 555674327 0555
    • Loslassen
    • Schmerz
  • Manipulation durch von Drogen eingeladenen Energien

    47283 – 72546826 5739027 – 748905 69897997863769 7957799999999999 – 648597 – 49739528518 6384267338369474 267379359517528 428384164 275285466369 6475286382
    • Drogen
    • Manipulation
  • Reine, selbstlose Liebe

    217193 – 519217 – 1317321 713221182917357 – 142128183 – 5210211210000
    • Liebe
  • Reinigung von Umweltbelastungen im Lebensraum

    95851

    Anwendungshinweis:
    4 x Hologrammaufkleber 6×6 cm je in Ecke, dazu in der Mitte den Flowmaker + den Heilcode 95851 in jedes Hologram. Dadurch entsteht ein reiner Raum.

    • Leben
    • Reinigung
    • Umwelt
  • Schlaf ergänzter Code, der auch die Aufladungsfunktion unterstützt

    48484848 – 46848484 – 4164184379170 – 636735841738 – 135792468018 – 48484848 – 628373667 – 48484848
    • Aufladung
    • Schlaf
  • Schützender Raum Versiegelungscode / Schutzcode für Person oder z.B. ein Familiensystem gegenüber Angriffen von außen.

    37289 17 23 15 35 1738000238 4 8 – 37 13 23 45 73142
    • Schutz
  • Seelen, die an fremden Orten gebunden sind, loslösen und an ihren ursprünglichen originalen Platz zurückbringen

    8233741969321167 – 352231763251771 – 956646222467542 142294862 – 115377811 – 743641
    • Seele

    ….. und viel mehr findet ihr auf der Originalseite- und natürlich den Generator zum kreieren eigener Codes!

Kostenlose Interviews zum Thema ganzheitliche Heilung 

vom 19. bis zum 26. März

http://lebensenergie-konferenz.de/

Herzlich Willkommen

Die 3. Lebensenergie-Konferenz steht bevor!

Vom 19.-26. März 2016 – wie immer online & kostenfrei!

Einzigartige Interviews mit hochkarätigen Experten – fundiertes Wissen, neueste Erkenntnisse, jahrzehntelange Erfahrungen, ganzheitliche, praktische und erprobte Lösungswege.

7 Tage lang laufen täglich 3 Interviews für jeweils 24 Stunden, sodass Du sie in Deinem Timing und so oft ansehen kannst, wie du möchtest. Nach der Anmeldung erhältst du alle weiteren Infos.

Unsere Leitfragen

  • Was ist Lebensenergie und wie kann ich sie generieren und kultivieren, optimieren und fokussieren?
  • Welches Wissen, welche Wege, Methoden und Übungen können mich dabei unterstützen?
  • Was raubt mir oder blockiert meine Energie und was kann ich tun bzw. sollte ich lassen, um sie wieder in Fluss zu bringen?
  • Wie kann ich meine Lebensenergie sinnvoll einsetzen, um mein individuelles Potenzial und authentisches Mensch-Sein voll und selbstverantwortlich zu entfalten?

Lerne von Top-Experten, wie Du z.B. ein schmerzfreies Leben führen kannst, wie Du mehr Energie durch bessere Kommunikation erlangst, wie die Urkraft Rhythmus Dich mit deiner Kraft verbindet, wie Du die Quellen von Stress aus deinem Leben beseitigst, wie Du deine Realität bewusst gestaltest, wie lebendiges Denken zur Energiequelle wird, wie Du Deine Wohnung zum Kraftort machst oder wie das Erleben außergewöhnlicher Bewusstseinszustände den Zugang zu Deiner Essenz erweitert.

Wenn Du Dein Leben in allen Bereichen optimieren willst, wenn Du heilen und gesunden willst, wenn Du mehr Bewusstsein und Achtsamkeit leben willst, wenn Du Dein wahres Potenzial entfalten und der Welt schenken willst…… dann findest Du hier eine übersprudelnde Fülle an Wissen, Weisheit und Erfahrung, die Dir dafür kraftvolle Werkzeuge in die Hand geben.

21 führende Experten

aus dem ganzheitlichen Gesundheits- und Bewusstseinsbereich: Ein breites Spektrum an Wissenschaftlern, Ärzten, Therapeuten, Coaches, Künstlern und Bestseller-Autoren teilt in Videointerviews sein Fachwissen, Erfahrungen und bewährte Praxistipps aus 1. Hand.

Das Letzte

…… Bestimmungen, Gesetze und Richtlinien die uns das Leben schwer machen und unsere Gesundheit gefährden. Cui bono? Wer verdient daran und warum?

Hier ein Beispiel:

http://www.topfruits.de/info/das-letzte

Ganz Hartgesottene können in nachfolgenden Ausführungen nachlesen, was in den Köpfen unserer Bürokraten und Rechtsorgane so umgeht, wenn es um Lebensmittelrecht geht. An diesen Sichtweisen ist unschwer zu erkennen, warum unser Gesundheitswesen am Abgrund steht und die Volksgesundheit trotzdem immer maroder wird.

Nachfolgend eine Passage aus einem Gerichtsurteil in dem Festgestellt wurde, dass in unserem Lebensmittelrecht keinerlei Aussagen zu Wirkungsweisen, selbst seit Jahrhunderten in der TCM oder der klassischen Naturheilkunde verwendeten Naturprodukten  als zulässig erachtet werden!

„Nach EU rechtlichen Bestimmungen ist eine gesundheitsbezogene Angabe im Sinne des Gesetzes jede Angabe, mit der erklärt, suggeriert oder auch nur mittelbar zum Ausdruck gebracht wird, dass ein Zusammenhang zwischen einer Lebensmittelkategorie, einem Lebensmittel oder einem seiner Bestandteile einerseits und der Gesundheit andererseits besteht. Der Begriff „Zusammenhang“ ist dabei weit zu verstehen. Der Begriff „gesundheitsbezogene Angabe“ erfasst daher jeden Zusammenhang, der eine Verbesserung des Gesundheitszustands dank des Verzehrs des Lebensmittels impliziert.

Gezielt hat diese Gesetzgebung sicherlich auf Werbeaussagen industriell hergestellter Nahrungsmittel, denen von der Industrie oft ein nicht haltbarer gesundheitlicher Nutzen angedichtet wird (Kinderschokolade;-). Aber wie so oft wir von der Politik und den zugeordneten Verwaltungen „das Kind mit dem Bade ausgeschüttet“ und man dehnt die Einschränkungen gleich auf alle Lebensmittel aus, auch auf solche die erfahrungsheilkundlich über lange Zeit einen Effekt bewiesen haben (wenngleich nicht nach schulmedizinischen Kriterien). Eine diese abstruse  und undifferenzierte Sichtweise des Gesetzgebers richtet aus unserer Sicht für die Volksgesundheit einen großen Schaden an.

Denn wer würde bestreiten dass Gesundheit überwiegend das Produkt unserer Nahrung und unseres Lebenswandels ist?

Wir sagen, mit der unten vertretenen Sicht wird das System kollabieren, weil es jede Bedeutung von Vitalstoffen für ein gesundes Herz, gesunde Gelenke, eine gesunde Haut oder ein stabiles Immunsystem negiert.

Nur ein aufgeklärter und bewusster Bürger und Konsument kann vermeiden frühzeitig zum Patient zu werden. Hierzu muss er Zugang zu allem haben was er will und was er selbst für richtig beurteilt hat. Die übertriebene staatliche Fürsorge, die meint an Studien fest machen zu können was wissenschaftlich und somit für die Bürger zuträglich ist führt zu mehr Leid als sie zu verhindern sucht. Merke: Traue nie einer Studie deren Design du nicht selbst gestaltet, oder die du nicht selbst gefälscht hast :-).

Für eine Beurteilung ob man mit seinen Gesetzen der letzten Jahrzehnte auf dem rechten Weg ist, taugt mehr der Blick darauf was man mit denselben erreicht hat. Und wenn die Experten unseres verqueren Lebensmittelrechtes einen Blick darauf werfen, dann sollten ihnen die Tränen in die Augen steigen. Gleich anschliessen sollten sie sich in die Ecke stellen und sich ganz lange schämen.

Doch nun soll unser Experte zu Wort kommen, mit erhellenden Ansichten unseres Gesetzgebers und seiner Organe.

Bitte lest auf der Originalseite weiter: http://www.topfruits.de/info/das-letzte

Und wenn ihr euch entschließt künftig gute, saubere und gehaltvolle Nahrung zum Wohle eurer Gesundheit zu kaufen, wäre es toll, wenn ihr es von Zeit zu Zeit über meinen Shop tun würdet: Gesunde Nahrung und Mehr

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Folgende Mineralstoffe und Spurenelemente gelten als essentiell (11):

Calcium, Chlor, Chrom, Eisen, Fluor, Kalium, Kupfer, Magnesium, Mangan, Molybdän, Natrium, Phosphor und Selen. Kobalt ist zwar Bestandteil von Vitamin B 12, seine Zufuhr allerdings nicht essentiell. Silicium, z.B. als Kieselerde, wird „für Haut, Haare, Nägel“ angeboten,der Nachweis eines Zufuhrbedarfs fehlt aber. Zudem ist dieser Zusatzstoff nicht zugelassen. Nicht gesichert ist ein Zufuhr-Bedarf an von Bor, Lithium, Nickel und Strontium. Vanadylsulfat wird als „Sportlernahrung“ gehandelt und soll die Insulinausschüttung beeinflussen. Das Kammergericht hat es daher als Arzneimittel eingestuft (13). Steinmehl zur „Nahrungsergänzung“ ist lt. Hess. VGH tatsächlich Arzneimittel. Neben den Vitaminen, Mineralstoffen und Spurenelementen gibt es noch eine ganze Reihe weiterer definierter chemischer Verbindungen, die insbesondere zur „Nahrungsergänzung“ angeboten werden:

L-Carnitin ist am Transport der Fettsäuren in die Mitochondrien maßgeblich beteiligt. Es wird daher insbesondere Bodybuildern als „Fat Burner“ angeboten, die ihr Unterhautfettgewebe abbauen möchten, damit sich die Muskeln deutlich unter der gespannten Haut abzeichnen („Definition“).Mengen, die erheblich über dem normalen Tagesverzehr mit Fleisch liegen ( ab 1.000 bis 1.200 mg pro Tag), wurden bislang als arzneilich wirksam eingestuft (14,15) Der BGH hat in seiner jüngsten Entscheidung allerdings den Nachweis einer Wirksamkeit gefordert (16). Die Einstufung von L-Carnitin ist daher noch in der Schwebe. Gesichert ist lediglich, daß Bezeichnungen wie „Fat Burner“ auch bei Beurteilung als Lebensmittel nicht zulässig sind.

CLA, konjungierte Linolsäuren, sind Gegenstand weltweiter Forschungen. Die nicht es-sentiellen Fettsäuren werden z.B. im Rindermagen durch Bakterienenzyme aus Linolsäure gebildet wird und sind deshalb in geringer Menge in Milch enthalten. Bodybuilder nehmen CLA zum schnellen Muskelwachstum, weil dieser Stoff bei Mäusen eine Zunahme fettfreier Muskelmasse bewirkt haben soll. Abgesehen von der Zulässigkeit eines Rückschlusses von Mäusen auf Menschen sind noch viele Fragen zur Wirksamkeit offen: So verwies Steinhart anläßlich des Lebensmittelchemikertages 1999 in Hamburg darauf, daß es 17 Isomere der konjungierten Linolsäure gibt, man also nicht von der CLA sprechen kann. Er verglich das Problem mit dem der Tocopherole, deren Isomere völlig unterschiedliche Vitamin E-Aktivität besitzen. Es muß also noch geklärt werden, welches Isomer der CLA in welcher Menge welche Wirkungen (und ggf. Nebenwirkungen) hat. Ein Anbieten von CLA zur Nahrungsergänzung ist derzeit also nicht möglich.

Glutathion ist ein Tripeptid aus den nicht essentiellen Aminosäuren Glycin, Glutamin und Cystein und Bestandteil der Glutathionperoxidase, die an der Immunabwehr des menschlichen Körpers beteiligt ist. Darauf zählen wohl auch die Anbieter entsprechender Präpa-rate. Als Einzel-Stoff ist Glutathion als nicht zugelassener Zusatzstoff zu beurteilen. In Kombination mit Anthocyanen und Cystein käme eine Beurteilung als Arzneimittel in Frage, da diese Mischung dem „Antikrebsmittel“ Recanscostat® entspricht. Cystein und Anthocyane sind im übrigen als Einzelsubstanzen auf dem Markt. HMB, Hydroxymethylbuttersäure, gehört zu den Metaboliten der verzweigtkettigen Ami-nosäure Leucin. Anbieter von HMB für Bodybuilder formulieren ein „Biologisches Massenwirkungsgesetz“: mit Zufuhr von HMB soll der Abbau von Leucin und damit der Katabolismus gehemmt, also gezielt in Körperfunktionen eingegriffen werden. Das Kammergericht (13) hat deshalb HMB als Arzneimittel eingestuft.

Kreatin ist als Phosphat eine „Energiereserve“ des Muskels und dient der Rückbildung von ATP aus ADP. Da die in der Zelle enthaltenen Vorräte nur für wenige Sekunden ausreichen, verzehren Sportler – insbesondere solche, die Kurzzeitsportarten betreiben – grö-ßere Mengen an Kreatinphosphat, um die Energieleistung in der aeroben Phase zu verlängern. K. soll weiterhin die Wasserbindung im Muskel fördern und damit zum „Aufpump-Effekt“ bei Bodybuildern beitragen. In der Schweiz wurde K. als diätetisches Lebensmittel für bestimmte Kurzzeitsportarten zugelassen, wobei die Initialdosis auf 10 g und die Erhaltungsdosis auf 2 g pro Tag beschränkt wurde. In Deutschland wurde K. vom Kammergericht (13) als Arzneimittel eingestuft, in erster Linie aber wegen der mit dem betreffenden Produkt verbundenen Werbung. Das BgVV empfiehlt eine Regelung nach schweizer Muster. Eine klare Einordnung als Lebensmittel oder Arzneimittel steht daher noch aus. Pyruvat wird hoher Dosis (ca 2g/Tag) Bodybuildern zum Aufbau fettarmer Muskelmasse angeboten. Dies ist kein Ernährungszweck, weshalb Pyruvat den Arzneimitteln zugerechnet werden kann. Calcium-Pyruvat ist in Lebensmitteln ein nicht zugelassener Zusatzstoff.

Taurin, Metabolit der Aminosäure Cystein, hat seinen Namen vom Ochsen, in dessen Galle sie nachgewiesen wurde. Ein Mangel wurde bislang nur bei Säuglingen beobachtet, ansonsten ist Taurin nicht essentiell. Für seine „Energy“ gibt es noch keine wissenschaftlich gesicherten Nachweise. Die Werber sollten also „am Boden bleiben“. Ubichinone, Coenzym Q 10, dienen dem Elektronentransport in der Atmungskette, ha-ben also eine wichtige Funktion, Sie kommen in der Nahrung aber so reichlich und verbreitet vor („ubi“), dass eine Supplementierung unnötig ist, so das Kammergericht (17).

Pflanzliche Drogen und – Extrakte kommen in immer größerer Zahl als Nahrungsergänzungen auf den Markt. Teils verspricht man funktionsfördernde Wirkungen durch sekundäre Pflanzenstoffe (SPS), teils handelt es sich um Konzentrate bereits anerkannt essentieller Nährstoffe (z.B. Vitamin C aus Aronia), in manchen Fällen stellt man unverblümt auf die dem Verbraucher bekannte arzneiliche Wirkung des „Wirkstoffes“ ab. Zu beachten ist aber, daß der Zusatz eines Arzneimittels zu einem Lebensmittel nach herrschender Rechtsprechung (18) als Verwendung eines nicht zugelassenen Zusatzstoffes verboten ist.

Derzeit verbreitete Pflanzendrogen bzw. -Extrakte:

Anthocyane sollen als Bestandteile von Rotwein dessen positive Wirkungen auf unsere Gefässe begründen. Wirkung und Dosierung isolierter Anthocyane sind noch zu klären. Sie gelten derzeit als für die Ernährung nicht zugelassene Zusatzstoffe. Apfelessig bzw. Apfelessigextrakte in Kapsel- oder Tablettenform sollen das allgemeine Wohlbefinden steigern, insbesondere aber auch schlank machen. Ob diese Zweckbestimmungen derartige Produkte bereits zu einem Arzneimittel machen, ist zumindest umstritten. Bei Beurteilung als Lebensmittel sind allerdings solche Werbungen als wissenschaftlich nicht gesichert unzulässig, zudem ist ein Hinweis auf schlankmachende Wirkungen nur bei kompletten Tagesrationen für Übergewichtige erlaubt.

Bioflavonoide wie Hesperidin, Quercetin oder Rutin zählen zu den SPS und sollen als Antioxidantien den Immunschutz stärken. Wie bei den Anthocyanen sind Wirkung und Dosierung in isolierter Form noch klärungsbedürftig. Auch sie sind derzeit als nicht zugelassene Zusatzstoffe einzustufen. Rutin wird zudem auch zur Steigerung der Gefäßpermeabilität („Vitamin P“), also arzneilich, verwendet.

Blütenpollen sind ein wichtiger Lieferant von Eiweiß, Vitaminen, Mineralstoffen und Spurenelementen, allerdings nur für die Biene. Sie gelten sie zwar als Lebensmittel, eine „Nahrungsergänzung“ für den Menschen erscheint aber kaum möglich, da die enthaltenen Nährstoffe mengenmäßig unbedeutend sind. Zudem bestehen Zweifel, ob die Pollen im Magen des Menschen überhaupt zu „knacken“ sind.

Garciania Cambogia b.z.w. deren Rinden-Extrakte sollen Schlankheitsdiäten unterstützen. Die Wirkung wird auf die enthaltene Hydroxycitronensäure (HCA) zurückgeführt. Diese soll eine 100-fach höhere Affinität zu dem Enzym ATP-Citrat-Oxalat Lyase als Citronensäure haben. Damit soll der Citronensäurecyclus blockiert und die Biosynthese von Fetten aus Kohlenhydraten verhindert werden (19). Dies ist aber Arzneizweck!

Gingko Biloba dient der Durchblutungsförderung und Steigerung der Gehirnleistung, also arzneilichen Zwecken, zur Ernährung oder zum Genuß ist G. ungeeignet, darf also Lebensmitteln nicht zugesetzt werden. Ginseng ist bekanntermaßen Arzneimittel, und es besteht keine Verkehrsauffassung, wonach diese Droge wegen ihres Geruchs oder Geschmackswertes als Lebensmittel eingesetzt wird (20). Auch wenn Ginseng einen typischen „Wurzelgeschmack “ (ähnlich Enzian) hat, darf die Droge nicht zur Herstellung von z.B. Spirituosen eingesetzt werden, da die überwiegende Zweckbestimmung – wie gesagt – arzneilich ist.

Grüner Tee ist nicht nur wohlschmeckendes Lebensmittel, die enthaltenen Epicatechine sollen auch das Zellwachstum von Tumoren hemmen, so daß das Getränk Functional Food im Wortsinn sein könnte. Während der Aufguss Genussmittel ist,ist Grüner Tee in Kapseln zur Nahrungsergänzung und zum Genuss ungeeignet. Johanniskraut ist wegen der ihm zugeschriebenen antidepressiven Wirkungen ein insbesondere in der Naturmedizin ein geschätztes Heilmittel. Es ist unzulässig, diese Wirkungen auf ein Lebensmittel zu übertragen, um es damit „funktional“ zu machen.

Knoblauch ist als Gewürz sicherlich Lebensmittel. In Kapselform verliert es aber diese Eignung. Der BGH hat „Knoblauchkapseln zur Nahrungsergänzung“ als Arzneimittel eingestuft, weil sie schon seit langem gegen Arteriosklerose eingesetzt werden (21). Ma Huang wird insbesondere Bodybuildern empfohlen. Der Hintergrund wird deutlicher, wenn man den lateinischen Namen kennt: Ephedra. Tatsächlich enthält sie die Pflanzendroge Nor-Ephedrin, allerdings nur in sehr geringen Mengen. Lebensmittel ist die Pflanzendroge allerdings nicht, sie ist vielmehr den Arzneimitteln zuzuordnen. Die Mistel wird in der Krebstherapie eingesetzt, die Zweckbestimmung ist also eindeutig arzneilich. Misteltee war zwar in der ehemaligen DDR als „Gesundheitspflegeprodukt“ zulässig, diese Warengruppe, die zwischen Lebensmitteln und Arzneimitteln stand, gibt es allerdings heute nicht mehr.Auch Misteltee ist nach wie vor kein Lebensmitteln. Propolis ist eine harzähnliche Substanz, mit der Bienen ihre Waben zum Infektionsschutz auskleiden. Bereits die alten Griechen setzten P. zur Wundheilung ein. Das Hamburgische OVG beurteilte Propolis als Arzneimittel (22). Pu-Erh-Tee wird wie Grüner und Schwarzer Tee aus Blättern und Knospen des Teestrauches gewonnen, allerdings einer anaeroben Fermentation unterzogen. Der Geschmack ist daher – gelinde gesagt – gewöhnungsbedürftig. Während ihn Liebhaber als „erdig“ bezeichnen, sprechen andere von „Kuhmist“. Bis vor wenigen Jahren war Pu-Erh-Tee in Deutschland praktisch unbekannt, erst eine großangelegte Werbung, in der er als „Fettfresser“ gepriesen und ihm sogar eine den Blutalkohol-Spiegel senkende, Wirkung nachgesagt wurde, erhöhte schlagartig den Umsatz. Derartige Werbungen sind unzulässig, die Frage, ob es sich bei Pu-Erh-Tee in Kapselform um Lebensmittel oder Arzneimittel handelt, ist allerdings noch offen: Während das VG Düsseldorf (23) solche Kapseln wegen der Wirkungsaussagen als Arzneimittel einstufte, ordnete sie das OLG München (24) als Nahrungsergänzung ein. Weißdornblätter und Weißdornsaft aus den Früchten werden „seit altersher“ gegen Herzkreislaufbeschwerden angewendet. Sie sind also nach herrschender Verkehrsauffassung Arzneimittel und können nicht Lebensmittel sein. Auch hier müssen Versuche, Lebensmittel mit Weißdorn „funktional“ zu machen, scheitern. Auch „Nähr- und Wirkstoffe“ tierischen Ursprungs spielen, als Einzelpräparat wie auch als Zusatz zu Nahrungsergänzungsmitteln eine nicht unwesentliche Rolle:

Chitosan, ein Polyaminozucker, wird durch teilweise Depolymerisierung und Desacetylierung von Chitin, der Gerüstsubstanz von Insekten und Crustaceen, gewonnen und schon seit langem für verschiedenste technische Zwecke eingesetzt. Als „Nahrungsergänzung“ wird Chitosan allerdings erst in jüngerer Zeit eingesetzt: Man schreibt ihm eine „fettbindende Wirkung“ zu und empfiehlt, C. zusammen mit fetthaltigen Mahlzeiten zu verzehren, um die Resorption des Fettes im Darm zu mindern. Dies ist aber das Gegenteil von Ernährung, weshalb das VG Stuttgart (25) Chitosan als Arzneimittel einstufte. Z. Zt. ist auch eine Beurteilung als Medizinprodukt in der Diskussion. Colostrum, die Milch der ersten 5 Tage, hat für das Neugeborene sicherlich vielfältige Wirkungen, von der Sättigung bis zum Immunschutz. Ähnliche Wirkungen erhoffen sich wohl manche Bodybuilder, die Colostrum-Präparate als „Anabolikum“ einnehmen.

Tatsächlich sind aber die gehandelten Colostrum-Präparate auf Kuhmilchbasis nicht ver-kehrsfähig, da die Milchverordnung das Inverkehrbringen von Colostralmilch untersagt. Im übrigen ist es zumindest fraglich, ob man Kalb und Bodybuilder gleichsetzen, also die Wirkung vom Rind auf den Menschen übertragen darf. Gelatine wird aus Bindegewebe wie Knorpeln, Sehnen und Haut, durch Hydrolyse und Extraktion gewonnen. Sie ist als Bestandteil vieler Lebensmittel wie Aspik oder auch Gummibärchen durchaus Lebensmittel, dient aber dort weniger der Ernährung sondern wegen ihres Quellvermögens technischen Zwecken. Zur Ernährung ist sie wegen der sehr gering biologischen Wertigkeit auch kaum geeignet, denn ihre wichtigen Aminosäuren Glycin, Hydroxyprolin sind nicht essentiell. In der Volksheilkunde gilt Gelatine allerdings schon lange als „Geheimwaffe“ gegen Ge-lenkleiden wie Arteriosklerose. Es sind auch zahlreiche Gelatinepräparate auf dem Markt, die einer Gelenkabnutzung vorbeugen oder sogar Knorpelschäden „reparieren“ helfen sollen. Begründet wird dies damit, daß es sich ja um gleichartiges Eiweiß handele, das zum Aufbau vom z.B. Knorpelsubstanz benötigt werde. Es ist derzeit zumindest wissenschaftlich umstritten, ob solche Wirkungen hinreichend gesichert sind. Die derzeit bestehende Unsicherheit läßt bei Lebensmitteln eine entsprechende Werbung nicht zu. Gelée Royale, der Weisel-Futtersaft der Bienen dient den jungen Bienenlarven für mehrere Tage und der Königin ausschließlich als Nahrung und befähigt sie zu einer gewaltigen Legeleistung. Diese Wirkungen sind sicherlich nicht auf den Menschen übertragbar, und die Gehalte an essentiellen Nährstoffen in den üblicherweise verzehrten bzw. verzehrbaren Portionen sind so unbedeutend, daß eine Eignung zur Nahrungsergänzung nicht zu erkennen ist. In jüngerer Zeit mehren sich auch Hinweise auf Bedenken bezüglich eines möglichen allergenen Potentials.

Extrakte der grünlippigen Meeresmuschel wurden schon vor mehr als 20 Jahren wegen der enthaltenen Mucopolysaccharide als Mittel gegen Gelenkleiden angepriesen. Das OVG Rheinland-Pfalz zählt solche Extrakte zu den Arzneimitteln (26). Haifischknorpel erweckten bundesweites Interesse, als ein Apotheker ein solches Präparat als „Scheiß des Monats“ titulierte. Das „Wirkungsspektrum“ ist umfassend, insbesondere aber sollen solche Erzeugnisse antikarzinogen wirken, denn „Haie schwimmen seit Millionen von Jahren durch unsere Weltmeeere und nie hat jemand einen kranken Hai gesehen“. Der Bayerische VGH (27) hat das bewußte Erzeugnis (Hai fit) in einer nicht unumstrittenen Entscheidung als Lebensmittel eingestuft, da Erzeugnisse, die sich in der Grauzone zwischen Lebensmitteln und Arzneimitteln befinden und zum Verzehr bestimmt sind, nach dem „Regel-Ausnahme-Verhältnis“ als Lebensmittel einzuordnen seien. Nicht befaßt hat sich der VGH mit der Frage, welchen Nutzen Haifischknorpel bringen.

Mikroorganismen und Enzyme findet man immer wieder in Nahrungsergänzungen und Functional Food, aber auch in bestimmten Arzneimitteln, weshalb eine Abgrenzung nötig ist:

Eiweißspaltende Enzyme wie

werden in hoher Dosierung arzneilich eingesetzt, Spätestens seit die „Ananas-Schlankheits-Diät“ von Hollywood-Stars durch die Regenbogenpresse ging, findet man enzymhaltige Südfrüchte oder die Enzyme selbst in verschiedensten Nahrungsergänzungen, die „schlank“ machen sollen, allerdings in wesentlich geringerer Konzentration als den üblichen Arzneimitteln. Es ist daher fraglich, ob derartige Produkte als Arzneimittel eingestuft werden können. Bei einer Beurteilung als Lebensmittel ist aber jeglicher Hinweis auf schlankmachende Wirkung unzulässig. Zudem bestehen erhebliche Zweifel an einer Wirksamkeit, denn es ist kaum nachvollziehbar, wie eiweißspaltende Enzyme Fett „verbrennen“ sollen.

Hefen werden ihres hohen Gehaltes an B-Vitaminen (insbesondere B1) sowohl arzneilich (bei Akne) als auch zur Nahrungsergänzung angewendet bzw. verzehrt. Hier entscheidet also die Zweckbestimmung darüber, ob ein Arzneimittel oder ein Lebensmittel vorliegt. Lactobazillen wie Acidophilus werden zur Fermentierung verschiedenster Lebensmittel, wie z.B. Joghurt, eingesetzt und haben dort in erster Linie eine „technologische“ Funktion. Bestimmte Kulturen sollen darüber hinaus gesundheitsfördernde Wirkungen haben, die betreffenden Milchprodukte bezeichnet man als „probiotisch“. Am Lebensmittelcharakter dieser Erzeugnisse ändert sich dadurch nichts, denn Ernährungs- und Genußzweck dominieren weiter. Anders zu beurteilen sind Präparate, die im wesentlichen aus diesen Kulturen bestehen und zur Beeinflussung oder gar Wiederherstellung der Darmflora eingenommen werden. Hier überwiegt eindeutig die arzneiliche Zweckbestimmung.

Diese Beispiele lassen sich praktisch ad infinitum fortsetzen, denn nach Berichten aus dem Pharmagroßhandel kommen täglich 20 neue „Nahrungsergänzungsmittel“ auf den Markt. Die laufene Internationalisierung des Lebensmittelmarktes trägt dazu bei. Umso wichtiger erscheint deshalb eine Harmonisierung des Lebensmittelrechtes nicht nur in der Europäischen Gemeinschaft sondern auch in der WTO. Der Verbraucher muss vor unseriösen und schädlichen Produkten bewahrt werden, und die Anbieter brauchen mehr Rechtssicherheit.

H.S. Wackernheim