Dem Alterungsprozeß ein Schnäppchen schlagen

Warum altern wir?

Wegen der Verkürzung unserer Telomere.

Telomere sind die Enden unserer Erbgutfäden. Sie ummanteln unsere Chromosomen, schützen und halten sie stabil – vergleichbar mit den versiegelten Enden eines Schnürsenkels. Durch die ständige Zellteilung im Laufe unseres Lebens nimmt die Länge der Telomere allerdings ab und damit auch ihre Schutzfunktion! Irgendwann können sich unsere Zellen nicht mehr teilen und sterben ab.

Das hat dramatische Folgen: bereits verkürzte Telomere begünstigen das Auftreten ernsthafter und bedrohlicher Erkrankungen wie Bluthochdruck, Herzinsuffizienz und Schlaganfall!

Mutter Natur hätte da was für euch…… lest und staunt!

 

Ashwagandha-Extrakt – für Körper und Geist

 

Ashwagandha ist eines der am häufigsten verwendeten Arzneimittel in der ayurvedischen Medizin. Und das nicht ohne Grund: Diese Power-Pflanze wird bei Altersleiden, bei Entzündungen und als Tonikum eingesetzt.

Eine jüngere wissenschaftliche Studie mit 130 Teilnehmern mittleren Alters, die über einen Zeitraum von 60 Tagen täglich 125 mg Ashwagandha zu sich nahmen, kam zu dem Ergebnis, dass der Wurzelextrakt dieser Power-Pflanze bei den Teilnehmern zur Verringerung des Stresslevels (Cortisol) beitrug.
Eine Verminderung des Stresslevels bzw. Cortisols begünstigt die Regenerationsfähigkeit unseres Körpers und einen gesunden und erholsamen Schlaf. Der Schlaf und die Schlafqualität der Studienteilnehmer hatten sich um 66 Prozent verbessert!
Des Weiteren wurde bei der Studiengruppe festgestellt, dass der DHEA-Spiegel um das Vierfache erhöht war. DHEA ist eine Vorstufe unserer Sexualhormone, und man geht davon aus, dass DHEA die Lebensdauer unserer Zellen verlängert.
Eine weitere Studie zeigte, dass Ashwagandha Entzündungen hemmt, Stress und freie Radikale bekämpft und den Anti-Aging Effekte begünstigt.

 

Cordyceps-Sinensis-Extrakt – für mehr Energie

 

In der traditionellen chinesischen Medizin (TCM) wird der Extrakt des Cordyceps Sinensis bereits seit Langem als Stärkungsmittel und Aphrodisiakum eingesetzt. Cordyceps Sinensis gilt als Verjüngungsmittel und kann Ausdauer und Leistung stärken,
das Wohlbefinden verbessern, die Nierenfunktion unterstützen,
zu einer Verbesserung der Durchblutung der Herzkranzgefäße und des Gehirns beitragen, altersbedingten Erkrankungen entgegenwirken.
Medizinisch wird der Extrakt bei Allergien, Asthma, Diabetes, Immunerkrankungen, Lebererkrankungen, Gefäßverkalkung und Energiemangel eingesetzt. in mehreren Tierstudien konnte belegt werden, dass er auch gegen Überzuckerung bei Diabetes Typ 1 oder 2 helfen kann.
In einer anderen wissenschaftlichen Untersuchung zeigte sich, dass die Verabreichung von Cordyceps-Sinensis-Extrakt bei gesunden Menschen für eine bessere Blutzuckerregulation sorgt.
Ein konstanter Blutzuckerspiegel hält unseren Körper in Form!

 

Curcuma – für gesunde Zellteilung und Fettverbrennung

 

Curcuma – auch gelber Ingwer genannt – zählt zu den Ingwergewächsen. Die Pflanze stammt aus Südasien und wird in den Tropen vielfach kultiviert. Curcuma – wir kennen es als Bestandteil des Currypulvers – wird in Indien seit über 4000 Jahren verwendet und findet in der ayurvedischen Heilkunst Anwendung.

Curcuma werden viele positive Effekte auf den Körper zugeschrieben. Es kann die Gedächtnisleistung unterstützen, den Stoffwechsel und die Fettverbrennung anregen, es wirkt reinigend und spendet Energie.
In einer Untersuchung kamen Wissenschaftler zu dem Ergebnis, dass Curcuma bei
Erkrankungen des Darms, der Bauchspeicheldrüse, Arthritis und chronischer Augenentzündung helfen kann.
Curcuma ist vor allem ein sehr gutes Antioxidans. Es kann freie Radikale binden, oxidativen Stress bekämpfen und die Degeneration der Telomere verlangsamen. Darüber hinaus kann Curcuma die Haut vor UV-Schäden schützen und ihre Elastizität verbessern.

 

Hyaluron – für Körper und Geist

 

Hyaluronsäure – oder kurz Hyaluron – ist eine Zuckerart, die im Körper von Menschen und Tieren vorkommt. Sie ist ein zentraler Bestandteil des Bindegewebes und der Gelenkflüssigkeit. Als Schmiermittel ist Hyaluron an allen Bewegungen beteiligt! Die Besonderheit von Hyaluronsäure ist ihre Fähigkeit, große Mengen Wasser zu binden.
Leider stellt der menschliche Körper nach und nach immer weniger eigene Hyaluronsäure her.

Bereits im Alter von 40 Jahren sind es nur noch etwa 50 Prozent, im Alter von 60 Jahren sogar nur noch zehn Prozent der Menge, die notwendig wäre, um die Haut zu glätten. Die Haut trocknet zunehmend aus, und es entstehen zunächst Fältchen, später tiefe Falten. Wir wirken müde und matt.

Hyaluronsäure kann dem Körper in Form von einfach zu schluckenden Kapseln zugeführt werden.

In einer Doppelblindstudie wurde nachgewiesen, dass die sechswöchige Einnahme von Hyaluronsäure bei den Probanden zu einer Verbesserung der Haut im Gesicht und am Körper führte. Dies wird mit einem erhöhten Feuchtigkeitsgehalt der Haut in Verbindung gebracht.

Wichtig: Hyaluronsäure stimuliert über den Stoffwechsel die körpereigene Hyaluronproduktion und kann sich positiv auf Haut, Gelenke und Sehnen auswirken! Experten empfehlen eine Tagesdosis von rund 100 mg.

 

Maqui-Extrakt – für den Stoffwechsel

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Maqui-Extrakt wird aus den Beeren des in Chile vorkommenden Maqui-Baumes gewonnen. Daher wird die Frucht bzw. Beere dieses Baumes auch chilenische Weinbeere genannt. Die Ureinwohner Chiles verwenden Maqui seit Jahrhunderten für medizinische Zwecke.

Maqui-Extrakt wird bei Entzündungen des Bewegungsapparates, Herzproblemen und Hauterkrankungen eingesetzt. Erst kürzlich stellten Forscher fest, dass die Blätter der Maqui-Beere wichtige antibakterielle und antitumorale Eigenschaften besitzen.

Maqui verfügt über große Mengen natürlicher Antioxidantien.

Antioxidantien können freie Radikale, die zu Erkrankungen führen, regelrecht neutralisieren. Darüber hinaus beschleunigt dieser Extrakt den Stoffwechsel und gilt als natürliches Schlankheitsmittel.

 

Coenzym Q10- für gesunde Zellen und strahlend schöne Haut

 

Sicherlich ist Ihnen Coenzym Q10, das in Cremes und anderen Hautpflegeprodukten enthalten ist, ein Begriff.

Doch Q10 ist nicht nur für schöne, glatte Haut essentiell.

Als Enzymhelfer unterstützt es auch unsere Mitochondrien (Zellkraftwerke) und sorgt dafür, dass andere Enzyme richtig arbeiten können.

Verschiedene Studien sind zu dem Ergebnis gekommen, dass Coenzym Q10

  • eine Verbesserung beim Chronischen Erschöpfungssyndrom bewirken kann,12
  • antioxidative Eigenschaften besitzt 13 14
  • oxidativen Stress bekämpft und den Blutdruck senkt15 sowie
  • Zellschäden verhindern und Zellfunktionen wiederherstellen kann.16

Ohne Coenzym Q10 können Zellen keine Energie erzeugen.

Doch Q10 kann noch einiges mehr: Es bringt die Fettverbrennung in Schwung und wirkt antioxidativ, das heißt, es fängt freie Radikale.

 

Alpha-Liponsäure für ein Plus an Energie

 

Alpha-Liponsäure ist eine natürliche Fettsäure, die im Körper vorkommt. Sie ist unerlässlich für die Energieproduktion in unseren Zellen. Alpha-Liponsäure ist aber auch ein hervorragendes Antioxidans im Kampf gegen freie Radikale.

Diese Fettsäure wirkt der Zellalterung und der Zunahme von oxidativem Stress entgegen.
Verschiedene Studien und Untersuchungen kamen zu dem Ergebnis, dass Alpha-Liponsäure die Produktion vieler Faktoren unterbindet, die zu Arteriosklerose führen
die Lernleistung verbessert, das Denkvermögen steigert und sogar gealterte Gehirnzellen reparieren und revitalisieren kann;
den Cholesterinspiegel im Blut senkt und die Sauerstoffaufnahme des Herzens steigert.
Da sich mit zunehmendem Alter die körpereigene Produktion von Alpha-Liponsäure verringert, kann eine Nahrungsergänzung sinnvoll sein.

Ginkgo Biloba – für das Gedächtnis

 

Zu den Inhaltsstoffen von Ginkgo Biloba zählen Gerbstoffe wie Flavonglycoside, Biflavone und Terpenlactone.

Ginkgo ist vor allem für seine durchblutungsfördernde Wirkung bekannt. Der Extrakt soll das Gedächtnis unterstützen und die Konzentration verbessern. Medizinisch wird Ginkgo Biloba bei Schwindel, Kopfschmerzen, Demenz, Herzbeschwerden, Diabetes und Tinnitus eingesetzt.

In einer Studie fanden Forscher heraus, dass Probanden mittleren Alters, die über sechs Wochen täglich 240 mg Ginkgo-Biloba-Extrakt zu sich nahmen, bessere Gedächtnisleistungen zeigten als die Probanden der Kontrollgruppe! Die Teilnehmer konnten sich Termine besser merken und sich an zeitliche Verzögerungen schneller erinnern.

Vitamincocktail – zur Rundumversorgung

Im Zusammenhang mit Anti-Aging sind Vitamine in der richtigen Konzentration unerlässlich. Vitamin D kommt eine wesentliche Funktion bei der Zellteilung zu. Es unterstützt das Immunsystem,trägt zum Erhalt der Muskulatur bei und schützt die Knochen. Allem voraus hat dieses Power-Vitamin einen positiven Einfluss auf die Länge unserer Telomere.

Vitamin B6 leistet einen Beitrag zur Funktion des Nervensystems, es reguliert die Hormontätigkeit und trägt zur Verringerung von Müdigkeit bei.

Vitamin B1 unterstützt den Energiestoffwechsel und die Herzfunktion.

Vitamin K ist wichtig für unsere Knochen und die Blutgerinnung.

Vitamin A ist essentiell zum Schutz unserer Haut, wichtig für unsere Sehkraft und unterstützt unser Immunsystem.

Auch Vitamin B12 kann sich positiv auf die Länge unserer Telomere auswirken, zu einem normalen Energiestoffwechsel beitragen und unser Immunsystem verbessern. Zudem fördert es die Zellteilung.

Biotin – auch Vitamin B7 oder Vitamin H genannt – benötigt unser Körper für gesunde Haut, Haare und Nägel. Weiterhin unterstützt dieses „Schönheitsvitamin“ unseren Stoffwechsel.

Das Spurenelement Kupfer kann die Kollagen- und Elastinbildung steigern und sorgt für eine gute Durchfeuchtung der Haut.

Quelle: http://besseraltern.com/

sonne

Das Letzte

…… Bestimmungen, Gesetze und Richtlinien die uns das Leben schwer machen und unsere Gesundheit gefährden. Cui bono? Wer verdient daran und warum?

Hier ein Beispiel:

http://www.topfruits.de/info/das-letzte

Ganz Hartgesottene können in nachfolgenden Ausführungen nachlesen, was in den Köpfen unserer Bürokraten und Rechtsorgane so umgeht, wenn es um Lebensmittelrecht geht. An diesen Sichtweisen ist unschwer zu erkennen, warum unser Gesundheitswesen am Abgrund steht und die Volksgesundheit trotzdem immer maroder wird.

Nachfolgend eine Passage aus einem Gerichtsurteil in dem Festgestellt wurde, dass in unserem Lebensmittelrecht keinerlei Aussagen zu Wirkungsweisen, selbst seit Jahrhunderten in der TCM oder der klassischen Naturheilkunde verwendeten Naturprodukten  als zulässig erachtet werden!

„Nach EU rechtlichen Bestimmungen ist eine gesundheitsbezogene Angabe im Sinne des Gesetzes jede Angabe, mit der erklärt, suggeriert oder auch nur mittelbar zum Ausdruck gebracht wird, dass ein Zusammenhang zwischen einer Lebensmittelkategorie, einem Lebensmittel oder einem seiner Bestandteile einerseits und der Gesundheit andererseits besteht. Der Begriff „Zusammenhang“ ist dabei weit zu verstehen. Der Begriff „gesundheitsbezogene Angabe“ erfasst daher jeden Zusammenhang, der eine Verbesserung des Gesundheitszustands dank des Verzehrs des Lebensmittels impliziert.

Gezielt hat diese Gesetzgebung sicherlich auf Werbeaussagen industriell hergestellter Nahrungsmittel, denen von der Industrie oft ein nicht haltbarer gesundheitlicher Nutzen angedichtet wird (Kinderschokolade;-). Aber wie so oft wir von der Politik und den zugeordneten Verwaltungen „das Kind mit dem Bade ausgeschüttet“ und man dehnt die Einschränkungen gleich auf alle Lebensmittel aus, auch auf solche die erfahrungsheilkundlich über lange Zeit einen Effekt bewiesen haben (wenngleich nicht nach schulmedizinischen Kriterien). Eine diese abstruse  und undifferenzierte Sichtweise des Gesetzgebers richtet aus unserer Sicht für die Volksgesundheit einen großen Schaden an.

Denn wer würde bestreiten dass Gesundheit überwiegend das Produkt unserer Nahrung und unseres Lebenswandels ist?

Wir sagen, mit der unten vertretenen Sicht wird das System kollabieren, weil es jede Bedeutung von Vitalstoffen für ein gesundes Herz, gesunde Gelenke, eine gesunde Haut oder ein stabiles Immunsystem negiert.

Nur ein aufgeklärter und bewusster Bürger und Konsument kann vermeiden frühzeitig zum Patient zu werden. Hierzu muss er Zugang zu allem haben was er will und was er selbst für richtig beurteilt hat. Die übertriebene staatliche Fürsorge, die meint an Studien fest machen zu können was wissenschaftlich und somit für die Bürger zuträglich ist führt zu mehr Leid als sie zu verhindern sucht. Merke: Traue nie einer Studie deren Design du nicht selbst gestaltet, oder die du nicht selbst gefälscht hast :-).

Für eine Beurteilung ob man mit seinen Gesetzen der letzten Jahrzehnte auf dem rechten Weg ist, taugt mehr der Blick darauf was man mit denselben erreicht hat. Und wenn die Experten unseres verqueren Lebensmittelrechtes einen Blick darauf werfen, dann sollten ihnen die Tränen in die Augen steigen. Gleich anschliessen sollten sie sich in die Ecke stellen und sich ganz lange schämen.

Doch nun soll unser Experte zu Wort kommen, mit erhellenden Ansichten unseres Gesetzgebers und seiner Organe.

Bitte lest auf der Originalseite weiter: http://www.topfruits.de/info/das-letzte

Und wenn ihr euch entschließt künftig gute, saubere und gehaltvolle Nahrung zum Wohle eurer Gesundheit zu kaufen, wäre es toll, wenn ihr es von Zeit zu Zeit über meinen Shop tun würdet: Gesunde Nahrung und Mehr

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Folgende Mineralstoffe und Spurenelemente gelten als essentiell (11):

Calcium, Chlor, Chrom, Eisen, Fluor, Kalium, Kupfer, Magnesium, Mangan, Molybdän, Natrium, Phosphor und Selen. Kobalt ist zwar Bestandteil von Vitamin B 12, seine Zufuhr allerdings nicht essentiell. Silicium, z.B. als Kieselerde, wird „für Haut, Haare, Nägel“ angeboten,der Nachweis eines Zufuhrbedarfs fehlt aber. Zudem ist dieser Zusatzstoff nicht zugelassen. Nicht gesichert ist ein Zufuhr-Bedarf an von Bor, Lithium, Nickel und Strontium. Vanadylsulfat wird als „Sportlernahrung“ gehandelt und soll die Insulinausschüttung beeinflussen. Das Kammergericht hat es daher als Arzneimittel eingestuft (13). Steinmehl zur „Nahrungsergänzung“ ist lt. Hess. VGH tatsächlich Arzneimittel. Neben den Vitaminen, Mineralstoffen und Spurenelementen gibt es noch eine ganze Reihe weiterer definierter chemischer Verbindungen, die insbesondere zur „Nahrungsergänzung“ angeboten werden:

L-Carnitin ist am Transport der Fettsäuren in die Mitochondrien maßgeblich beteiligt. Es wird daher insbesondere Bodybuildern als „Fat Burner“ angeboten, die ihr Unterhautfettgewebe abbauen möchten, damit sich die Muskeln deutlich unter der gespannten Haut abzeichnen („Definition“).Mengen, die erheblich über dem normalen Tagesverzehr mit Fleisch liegen ( ab 1.000 bis 1.200 mg pro Tag), wurden bislang als arzneilich wirksam eingestuft (14,15) Der BGH hat in seiner jüngsten Entscheidung allerdings den Nachweis einer Wirksamkeit gefordert (16). Die Einstufung von L-Carnitin ist daher noch in der Schwebe. Gesichert ist lediglich, daß Bezeichnungen wie „Fat Burner“ auch bei Beurteilung als Lebensmittel nicht zulässig sind.

CLA, konjungierte Linolsäuren, sind Gegenstand weltweiter Forschungen. Die nicht es-sentiellen Fettsäuren werden z.B. im Rindermagen durch Bakterienenzyme aus Linolsäure gebildet wird und sind deshalb in geringer Menge in Milch enthalten. Bodybuilder nehmen CLA zum schnellen Muskelwachstum, weil dieser Stoff bei Mäusen eine Zunahme fettfreier Muskelmasse bewirkt haben soll. Abgesehen von der Zulässigkeit eines Rückschlusses von Mäusen auf Menschen sind noch viele Fragen zur Wirksamkeit offen: So verwies Steinhart anläßlich des Lebensmittelchemikertages 1999 in Hamburg darauf, daß es 17 Isomere der konjungierten Linolsäure gibt, man also nicht von der CLA sprechen kann. Er verglich das Problem mit dem der Tocopherole, deren Isomere völlig unterschiedliche Vitamin E-Aktivität besitzen. Es muß also noch geklärt werden, welches Isomer der CLA in welcher Menge welche Wirkungen (und ggf. Nebenwirkungen) hat. Ein Anbieten von CLA zur Nahrungsergänzung ist derzeit also nicht möglich.

Glutathion ist ein Tripeptid aus den nicht essentiellen Aminosäuren Glycin, Glutamin und Cystein und Bestandteil der Glutathionperoxidase, die an der Immunabwehr des menschlichen Körpers beteiligt ist. Darauf zählen wohl auch die Anbieter entsprechender Präpa-rate. Als Einzel-Stoff ist Glutathion als nicht zugelassener Zusatzstoff zu beurteilen. In Kombination mit Anthocyanen und Cystein käme eine Beurteilung als Arzneimittel in Frage, da diese Mischung dem „Antikrebsmittel“ Recanscostat® entspricht. Cystein und Anthocyane sind im übrigen als Einzelsubstanzen auf dem Markt. HMB, Hydroxymethylbuttersäure, gehört zu den Metaboliten der verzweigtkettigen Ami-nosäure Leucin. Anbieter von HMB für Bodybuilder formulieren ein „Biologisches Massenwirkungsgesetz“: mit Zufuhr von HMB soll der Abbau von Leucin und damit der Katabolismus gehemmt, also gezielt in Körperfunktionen eingegriffen werden. Das Kammergericht (13) hat deshalb HMB als Arzneimittel eingestuft.

Kreatin ist als Phosphat eine „Energiereserve“ des Muskels und dient der Rückbildung von ATP aus ADP. Da die in der Zelle enthaltenen Vorräte nur für wenige Sekunden ausreichen, verzehren Sportler – insbesondere solche, die Kurzzeitsportarten betreiben – grö-ßere Mengen an Kreatinphosphat, um die Energieleistung in der aeroben Phase zu verlängern. K. soll weiterhin die Wasserbindung im Muskel fördern und damit zum „Aufpump-Effekt“ bei Bodybuildern beitragen. In der Schweiz wurde K. als diätetisches Lebensmittel für bestimmte Kurzzeitsportarten zugelassen, wobei die Initialdosis auf 10 g und die Erhaltungsdosis auf 2 g pro Tag beschränkt wurde. In Deutschland wurde K. vom Kammergericht (13) als Arzneimittel eingestuft, in erster Linie aber wegen der mit dem betreffenden Produkt verbundenen Werbung. Das BgVV empfiehlt eine Regelung nach schweizer Muster. Eine klare Einordnung als Lebensmittel oder Arzneimittel steht daher noch aus. Pyruvat wird hoher Dosis (ca 2g/Tag) Bodybuildern zum Aufbau fettarmer Muskelmasse angeboten. Dies ist kein Ernährungszweck, weshalb Pyruvat den Arzneimitteln zugerechnet werden kann. Calcium-Pyruvat ist in Lebensmitteln ein nicht zugelassener Zusatzstoff.

Taurin, Metabolit der Aminosäure Cystein, hat seinen Namen vom Ochsen, in dessen Galle sie nachgewiesen wurde. Ein Mangel wurde bislang nur bei Säuglingen beobachtet, ansonsten ist Taurin nicht essentiell. Für seine „Energy“ gibt es noch keine wissenschaftlich gesicherten Nachweise. Die Werber sollten also „am Boden bleiben“. Ubichinone, Coenzym Q 10, dienen dem Elektronentransport in der Atmungskette, ha-ben also eine wichtige Funktion, Sie kommen in der Nahrung aber so reichlich und verbreitet vor („ubi“), dass eine Supplementierung unnötig ist, so das Kammergericht (17).

Pflanzliche Drogen und – Extrakte kommen in immer größerer Zahl als Nahrungsergänzungen auf den Markt. Teils verspricht man funktionsfördernde Wirkungen durch sekundäre Pflanzenstoffe (SPS), teils handelt es sich um Konzentrate bereits anerkannt essentieller Nährstoffe (z.B. Vitamin C aus Aronia), in manchen Fällen stellt man unverblümt auf die dem Verbraucher bekannte arzneiliche Wirkung des „Wirkstoffes“ ab. Zu beachten ist aber, daß der Zusatz eines Arzneimittels zu einem Lebensmittel nach herrschender Rechtsprechung (18) als Verwendung eines nicht zugelassenen Zusatzstoffes verboten ist.

Derzeit verbreitete Pflanzendrogen bzw. -Extrakte:

Anthocyane sollen als Bestandteile von Rotwein dessen positive Wirkungen auf unsere Gefässe begründen. Wirkung und Dosierung isolierter Anthocyane sind noch zu klären. Sie gelten derzeit als für die Ernährung nicht zugelassene Zusatzstoffe. Apfelessig bzw. Apfelessigextrakte in Kapsel- oder Tablettenform sollen das allgemeine Wohlbefinden steigern, insbesondere aber auch schlank machen. Ob diese Zweckbestimmungen derartige Produkte bereits zu einem Arzneimittel machen, ist zumindest umstritten. Bei Beurteilung als Lebensmittel sind allerdings solche Werbungen als wissenschaftlich nicht gesichert unzulässig, zudem ist ein Hinweis auf schlankmachende Wirkungen nur bei kompletten Tagesrationen für Übergewichtige erlaubt.

Bioflavonoide wie Hesperidin, Quercetin oder Rutin zählen zu den SPS und sollen als Antioxidantien den Immunschutz stärken. Wie bei den Anthocyanen sind Wirkung und Dosierung in isolierter Form noch klärungsbedürftig. Auch sie sind derzeit als nicht zugelassene Zusatzstoffe einzustufen. Rutin wird zudem auch zur Steigerung der Gefäßpermeabilität („Vitamin P“), also arzneilich, verwendet.

Blütenpollen sind ein wichtiger Lieferant von Eiweiß, Vitaminen, Mineralstoffen und Spurenelementen, allerdings nur für die Biene. Sie gelten sie zwar als Lebensmittel, eine „Nahrungsergänzung“ für den Menschen erscheint aber kaum möglich, da die enthaltenen Nährstoffe mengenmäßig unbedeutend sind. Zudem bestehen Zweifel, ob die Pollen im Magen des Menschen überhaupt zu „knacken“ sind.

Garciania Cambogia b.z.w. deren Rinden-Extrakte sollen Schlankheitsdiäten unterstützen. Die Wirkung wird auf die enthaltene Hydroxycitronensäure (HCA) zurückgeführt. Diese soll eine 100-fach höhere Affinität zu dem Enzym ATP-Citrat-Oxalat Lyase als Citronensäure haben. Damit soll der Citronensäurecyclus blockiert und die Biosynthese von Fetten aus Kohlenhydraten verhindert werden (19). Dies ist aber Arzneizweck!

Gingko Biloba dient der Durchblutungsförderung und Steigerung der Gehirnleistung, also arzneilichen Zwecken, zur Ernährung oder zum Genuß ist G. ungeeignet, darf also Lebensmitteln nicht zugesetzt werden. Ginseng ist bekanntermaßen Arzneimittel, und es besteht keine Verkehrsauffassung, wonach diese Droge wegen ihres Geruchs oder Geschmackswertes als Lebensmittel eingesetzt wird (20). Auch wenn Ginseng einen typischen „Wurzelgeschmack “ (ähnlich Enzian) hat, darf die Droge nicht zur Herstellung von z.B. Spirituosen eingesetzt werden, da die überwiegende Zweckbestimmung – wie gesagt – arzneilich ist.

Grüner Tee ist nicht nur wohlschmeckendes Lebensmittel, die enthaltenen Epicatechine sollen auch das Zellwachstum von Tumoren hemmen, so daß das Getränk Functional Food im Wortsinn sein könnte. Während der Aufguss Genussmittel ist,ist Grüner Tee in Kapseln zur Nahrungsergänzung und zum Genuss ungeeignet. Johanniskraut ist wegen der ihm zugeschriebenen antidepressiven Wirkungen ein insbesondere in der Naturmedizin ein geschätztes Heilmittel. Es ist unzulässig, diese Wirkungen auf ein Lebensmittel zu übertragen, um es damit „funktional“ zu machen.

Knoblauch ist als Gewürz sicherlich Lebensmittel. In Kapselform verliert es aber diese Eignung. Der BGH hat „Knoblauchkapseln zur Nahrungsergänzung“ als Arzneimittel eingestuft, weil sie schon seit langem gegen Arteriosklerose eingesetzt werden (21). Ma Huang wird insbesondere Bodybuildern empfohlen. Der Hintergrund wird deutlicher, wenn man den lateinischen Namen kennt: Ephedra. Tatsächlich enthält sie die Pflanzendroge Nor-Ephedrin, allerdings nur in sehr geringen Mengen. Lebensmittel ist die Pflanzendroge allerdings nicht, sie ist vielmehr den Arzneimitteln zuzuordnen. Die Mistel wird in der Krebstherapie eingesetzt, die Zweckbestimmung ist also eindeutig arzneilich. Misteltee war zwar in der ehemaligen DDR als „Gesundheitspflegeprodukt“ zulässig, diese Warengruppe, die zwischen Lebensmitteln und Arzneimitteln stand, gibt es allerdings heute nicht mehr.Auch Misteltee ist nach wie vor kein Lebensmitteln. Propolis ist eine harzähnliche Substanz, mit der Bienen ihre Waben zum Infektionsschutz auskleiden. Bereits die alten Griechen setzten P. zur Wundheilung ein. Das Hamburgische OVG beurteilte Propolis als Arzneimittel (22). Pu-Erh-Tee wird wie Grüner und Schwarzer Tee aus Blättern und Knospen des Teestrauches gewonnen, allerdings einer anaeroben Fermentation unterzogen. Der Geschmack ist daher – gelinde gesagt – gewöhnungsbedürftig. Während ihn Liebhaber als „erdig“ bezeichnen, sprechen andere von „Kuhmist“. Bis vor wenigen Jahren war Pu-Erh-Tee in Deutschland praktisch unbekannt, erst eine großangelegte Werbung, in der er als „Fettfresser“ gepriesen und ihm sogar eine den Blutalkohol-Spiegel senkende, Wirkung nachgesagt wurde, erhöhte schlagartig den Umsatz. Derartige Werbungen sind unzulässig, die Frage, ob es sich bei Pu-Erh-Tee in Kapselform um Lebensmittel oder Arzneimittel handelt, ist allerdings noch offen: Während das VG Düsseldorf (23) solche Kapseln wegen der Wirkungsaussagen als Arzneimittel einstufte, ordnete sie das OLG München (24) als Nahrungsergänzung ein. Weißdornblätter und Weißdornsaft aus den Früchten werden „seit altersher“ gegen Herzkreislaufbeschwerden angewendet. Sie sind also nach herrschender Verkehrsauffassung Arzneimittel und können nicht Lebensmittel sein. Auch hier müssen Versuche, Lebensmittel mit Weißdorn „funktional“ zu machen, scheitern. Auch „Nähr- und Wirkstoffe“ tierischen Ursprungs spielen, als Einzelpräparat wie auch als Zusatz zu Nahrungsergänzungsmitteln eine nicht unwesentliche Rolle:

Chitosan, ein Polyaminozucker, wird durch teilweise Depolymerisierung und Desacetylierung von Chitin, der Gerüstsubstanz von Insekten und Crustaceen, gewonnen und schon seit langem für verschiedenste technische Zwecke eingesetzt. Als „Nahrungsergänzung“ wird Chitosan allerdings erst in jüngerer Zeit eingesetzt: Man schreibt ihm eine „fettbindende Wirkung“ zu und empfiehlt, C. zusammen mit fetthaltigen Mahlzeiten zu verzehren, um die Resorption des Fettes im Darm zu mindern. Dies ist aber das Gegenteil von Ernährung, weshalb das VG Stuttgart (25) Chitosan als Arzneimittel einstufte. Z. Zt. ist auch eine Beurteilung als Medizinprodukt in der Diskussion. Colostrum, die Milch der ersten 5 Tage, hat für das Neugeborene sicherlich vielfältige Wirkungen, von der Sättigung bis zum Immunschutz. Ähnliche Wirkungen erhoffen sich wohl manche Bodybuilder, die Colostrum-Präparate als „Anabolikum“ einnehmen.

Tatsächlich sind aber die gehandelten Colostrum-Präparate auf Kuhmilchbasis nicht ver-kehrsfähig, da die Milchverordnung das Inverkehrbringen von Colostralmilch untersagt. Im übrigen ist es zumindest fraglich, ob man Kalb und Bodybuilder gleichsetzen, also die Wirkung vom Rind auf den Menschen übertragen darf. Gelatine wird aus Bindegewebe wie Knorpeln, Sehnen und Haut, durch Hydrolyse und Extraktion gewonnen. Sie ist als Bestandteil vieler Lebensmittel wie Aspik oder auch Gummibärchen durchaus Lebensmittel, dient aber dort weniger der Ernährung sondern wegen ihres Quellvermögens technischen Zwecken. Zur Ernährung ist sie wegen der sehr gering biologischen Wertigkeit auch kaum geeignet, denn ihre wichtigen Aminosäuren Glycin, Hydroxyprolin sind nicht essentiell. In der Volksheilkunde gilt Gelatine allerdings schon lange als „Geheimwaffe“ gegen Ge-lenkleiden wie Arteriosklerose. Es sind auch zahlreiche Gelatinepräparate auf dem Markt, die einer Gelenkabnutzung vorbeugen oder sogar Knorpelschäden „reparieren“ helfen sollen. Begründet wird dies damit, daß es sich ja um gleichartiges Eiweiß handele, das zum Aufbau vom z.B. Knorpelsubstanz benötigt werde. Es ist derzeit zumindest wissenschaftlich umstritten, ob solche Wirkungen hinreichend gesichert sind. Die derzeit bestehende Unsicherheit läßt bei Lebensmitteln eine entsprechende Werbung nicht zu. Gelée Royale, der Weisel-Futtersaft der Bienen dient den jungen Bienenlarven für mehrere Tage und der Königin ausschließlich als Nahrung und befähigt sie zu einer gewaltigen Legeleistung. Diese Wirkungen sind sicherlich nicht auf den Menschen übertragbar, und die Gehalte an essentiellen Nährstoffen in den üblicherweise verzehrten bzw. verzehrbaren Portionen sind so unbedeutend, daß eine Eignung zur Nahrungsergänzung nicht zu erkennen ist. In jüngerer Zeit mehren sich auch Hinweise auf Bedenken bezüglich eines möglichen allergenen Potentials.

Extrakte der grünlippigen Meeresmuschel wurden schon vor mehr als 20 Jahren wegen der enthaltenen Mucopolysaccharide als Mittel gegen Gelenkleiden angepriesen. Das OVG Rheinland-Pfalz zählt solche Extrakte zu den Arzneimitteln (26). Haifischknorpel erweckten bundesweites Interesse, als ein Apotheker ein solches Präparat als „Scheiß des Monats“ titulierte. Das „Wirkungsspektrum“ ist umfassend, insbesondere aber sollen solche Erzeugnisse antikarzinogen wirken, denn „Haie schwimmen seit Millionen von Jahren durch unsere Weltmeeere und nie hat jemand einen kranken Hai gesehen“. Der Bayerische VGH (27) hat das bewußte Erzeugnis (Hai fit) in einer nicht unumstrittenen Entscheidung als Lebensmittel eingestuft, da Erzeugnisse, die sich in der Grauzone zwischen Lebensmitteln und Arzneimitteln befinden und zum Verzehr bestimmt sind, nach dem „Regel-Ausnahme-Verhältnis“ als Lebensmittel einzuordnen seien. Nicht befaßt hat sich der VGH mit der Frage, welchen Nutzen Haifischknorpel bringen.

Mikroorganismen und Enzyme findet man immer wieder in Nahrungsergänzungen und Functional Food, aber auch in bestimmten Arzneimitteln, weshalb eine Abgrenzung nötig ist:

Eiweißspaltende Enzyme wie

werden in hoher Dosierung arzneilich eingesetzt, Spätestens seit die „Ananas-Schlankheits-Diät“ von Hollywood-Stars durch die Regenbogenpresse ging, findet man enzymhaltige Südfrüchte oder die Enzyme selbst in verschiedensten Nahrungsergänzungen, die „schlank“ machen sollen, allerdings in wesentlich geringerer Konzentration als den üblichen Arzneimitteln. Es ist daher fraglich, ob derartige Produkte als Arzneimittel eingestuft werden können. Bei einer Beurteilung als Lebensmittel ist aber jeglicher Hinweis auf schlankmachende Wirkung unzulässig. Zudem bestehen erhebliche Zweifel an einer Wirksamkeit, denn es ist kaum nachvollziehbar, wie eiweißspaltende Enzyme Fett „verbrennen“ sollen.

Hefen werden ihres hohen Gehaltes an B-Vitaminen (insbesondere B1) sowohl arzneilich (bei Akne) als auch zur Nahrungsergänzung angewendet bzw. verzehrt. Hier entscheidet also die Zweckbestimmung darüber, ob ein Arzneimittel oder ein Lebensmittel vorliegt. Lactobazillen wie Acidophilus werden zur Fermentierung verschiedenster Lebensmittel, wie z.B. Joghurt, eingesetzt und haben dort in erster Linie eine „technologische“ Funktion. Bestimmte Kulturen sollen darüber hinaus gesundheitsfördernde Wirkungen haben, die betreffenden Milchprodukte bezeichnet man als „probiotisch“. Am Lebensmittelcharakter dieser Erzeugnisse ändert sich dadurch nichts, denn Ernährungs- und Genußzweck dominieren weiter. Anders zu beurteilen sind Präparate, die im wesentlichen aus diesen Kulturen bestehen und zur Beeinflussung oder gar Wiederherstellung der Darmflora eingenommen werden. Hier überwiegt eindeutig die arzneiliche Zweckbestimmung.

Diese Beispiele lassen sich praktisch ad infinitum fortsetzen, denn nach Berichten aus dem Pharmagroßhandel kommen täglich 20 neue „Nahrungsergänzungsmittel“ auf den Markt. Die laufene Internationalisierung des Lebensmittelmarktes trägt dazu bei. Umso wichtiger erscheint deshalb eine Harmonisierung des Lebensmittelrechtes nicht nur in der Europäischen Gemeinschaft sondern auch in der WTO. Der Verbraucher muss vor unseriösen und schädlichen Produkten bewahrt werden, und die Anbieter brauchen mehr Rechtssicherheit.

H.S. Wackernheim