Maulkorb

Wahrheit sagen…. Teufel jagen…… so auch auf dem Gebiet, das uns allen das bedeutenste ist, bzw. sein sollte: unsere Gesundheit- und zwar die auf allen Ebenen!

Dass die Pharma und ihre Erfüllungsgehilfen noch nicht einmal auf einer einzigen Ebene Heilung herbeiführen können und dürfen (von wollen gar keine Rede!), ist ja mittlerweile hinlänglich bekannt.

ABER:

Laut Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz ist es nicht erlaubt, einem Lebensmittel Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer menschlichen Krankheit zuzuschreiben oder den Eindruck dieser Eigenschaften entstehen zu lassen.

Das Schreiben darüber wird abgemahnt- zu welchem Zweck? Aus welchem Grund?

Denkt mal darüber nach. Überlegt euch mal, wer von solcherart Vorgehensweise profitiert und sehr gut verdient und WER mundtot gemacht werden soll!

Abgemahnt wird z.B u.a. auch: das Schreiben darüber wie Krebs entstehen kann, die Gefahr von Energiesparlampen und weil man best. gut funktionierende alternative Theapien als eben solche bezeichnet. Ich bin so froh in einem freien Land zu leben, wo jeder seine Meinung frei äußern darf und daß unsere Führer so schön darauf achten, daß das in anderen Länder genau so gehandhabt wird. Bravo!

Ich klage niemanden an, ich will nur zum eigenen Nachdenken anregen. Das ist alles.

Damit wird vieles verständlich.

Recherchiert auch bitte einmal- es dauert nur Sekunden- über eure Suchmaschine: wer steckt hinter Psiram, Esowatch oder Wikipedia?

Wenn es dann noch Unklarheiten gibt, wer hier Angst hat Verluste zu erwirtschaften, der will nicht sehen oder er profitiert von dem Konstrukt- ganz einfach.

Deshalb: nutzt die Funktion die newsletter der Verkäufer/Firmen zu abonnieren, um auf dem Laufenden zu bleiben- Wissen ist Überleben!

3% sterben an ihrer Krankheit, der Rest einfach nur mangelndem Wissen.

Ich kann euch vorbehaltlos Unternehmen wärmstens ans Herz legen, da sie eine funktionierende, kompetente und menschliche Beratung bieten, nämlich mich 🙂

Produkte die mit höchster Sorgfalt ausgewählt, getestet, verarbeitet und abgefüllt werden.

In Österreichhttp://lebenatur.com/

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Beratung, Testung und Hilfestellung durch mich jederzeit.

Bleibt kritisch und gesund, allen Segen…..

AdA

 

 

„In unserer Nahrung ist doch alles drin“

 – ein fataler Irrtum!

von Günter Stein © 2016 FID Verlag GmbH

Wie oft lesen Sie, in unserer Nahrung seien alle wichtigen Stoffe enthalten, schließlich herrsche in unserer Wohlstandsgesellschaft kein Mangel an Lebensmitteln, und der Körper wisse schon, was er braucht.

So einleuchtend diese Argumentation vielleicht klingen mag, sie ist leider falsch. Ich möchte Ihnen das gern an einigen Beispielen erläutern.

1. Die Qualität unserer Nahrungsmittel kann mit der Quantität nicht mithalten.

Unsere Nahrung kommt nur noch selten aus dem eigenen Garten, und die wenigsten können ihre Lebensmittel direkt beim Erzeuger, also auf dem Bauernhof, kaufen. Sie sind vielmehr auf Obst und Gemüse angewiesen, dass oft um die halbe Welt gereist ist, unreif geerntet und künstlich gereift wurde. Deren Bioqualität und Gehalt an Vitalstoffen sind dementsprechend reduziert.

 

2. Unser Lebensstil trägt dazu bei, dass wir weniger Vitalstoffe bekommen.

Viele von uns essen mindestens eine Mahlzeit pro Tag, die in einer Großküche oder einem Restaurant zubereitet wurde (Kantine, Essen auf Rädern, Imbissstand). Das bedeutet: Sie bekommen ein Menü vorgesetzt aus weitgehend industriell vorgefertigten Bestandteilen, was meistens lange vor dem Verzehr hergestellt und deshalb über Stunden warm gehalten wurde. Vitalstoffe sind darin verständlicherweise nur noch in minimalen Mengen enthalten.

 

3. Die Vitalstoffzufuhr kann den wachsenden Bedarf nicht decken.

Die bisher von offiziellen Stellen (EU-Kommission bzw. Deutsche Gesellschaft für Ernährung – DGE) herausgegebenen Empfehlungen berücksichtigen nicht oder nur unzulänglich, dass unser Bedarf an Vitalstoffen tatsächlich gestiegen ist und weiter steigen wird. Die Ursachen dafür sind Schadstoffe in Luft, Wasser und Nahrung sowie steigender Genussmittelkonsum, Stress und hoher Arzneimittelverbrauch bei einem Großteil unserer Bevölkerung.

 

4. Eine kaum bekannte Studie deckte die Mangelsituation bereits vor 16 Jahren auf!

1998 wurde ein so genannter Bundes-Gesundheitssurvey durchgeführt, u.a. unter Mitwirkung des Robert-Koch-Instituts in Berlin. Dabei wurden 4.000 repräsentativ  ausgewählte Bürger sehr ausführlich nach ihren Ernährungsgewohnheiten befragt. Nach der Auswertung ergaben sich für die Vitalstoffe und damit für unsere Gesundheitssituation teilweise haarsträubende Ergebnisse:

  • Männer waren durch die Bank mit Ballaststoffen, Vitamin D und Folsäure unterversorgt. Zudem haperte es erheblich bei der Jod- und Zinkversorgung. Nur etwa die Hälfte nahm genügend Vitamin E zu sich.
  • Bei Frauen betraf die suboptimale Versorgung dieselben Nährstoffe. Bei ihnen kam noch eine Unterversorgung mit den Vitaminen B1, B2 und B6 sowie mit Eisen und Phosphor hinzu.

Die Autoren der Studie sahen in dieser Unterversorgung jedoch keinen Anlass zum Handeln. Sie argumentierten, dass die DGE-Empfehlungen schließlich „einen gewissen Sicherheitszuschlag“ enthielten und man deshalb nicht von einer Mangelsituation reden könne.

Urteilen Sie selbst: Kann man solch erschreckende Ergebnisse einfach mit ein paar saloppen Bemerkungen vom Tisch fegen? Wenn diejenigen, die es von Amts wegen tun müssten, nicht handeln: Handeln Sie! Ergänzen Sie Ihre Ernährung mit kombinierten und ausgewogenen Vitalstoffen. Erhalten Sie sich Ihre Lebensfreude und Gesundheit auch im Alter, denn gerade dann ist eine ausreichende Zufuhr von Vitaminen und Mineralstoffen durch die normale Ernährung allein kaum zu bewerkstelligen.

 

5. Gerade im Alter haben Sie einen stark erhöhten Vitalstoff-Bedarf.

Unsere Lebenserwartung steigt von Jahr zu Jahr. Die Zahl alter Menschen wächst ebenso wie die chronisch Kranker. Beide Gruppen haben einen stark erhöhten Vitalstoffbedarf. Dem steht jedoch sehr oft eine quantitativ nachlassende Nahrungsaufnahme mit qualitativ schlechteren Inhaltsstoffen gegenüber.

Die Vitamindosierungen in der orthomolekularen Therapie liegen deutlich über den Bedarfsempfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V. (DGE). Dabei wird Wert darauf gelegt, dass nicht einzelne Vitamine in höherer Dosis verabreicht werden, sondern auch alle anderen in adäquat erhöhter Dosis zugeführt werden sollten, damit keine Ungleichgewichte entstehen. Prinzip: Eine Kette kann immer nur so stark sein wie ihr schwächstes Glied. Die folgende Tabelle zeigt Ihnen die von der EU-Kommission bzw. DGE empfohlene Tagesdosis im Vergleich zur Dosierung in der orthomolekularen Medizin:

Vitamin/Einheit
Empfehlungen d.
EU-Kommission bzw.
DGE für Erwachsene
über 50 Jahre
       orthomolekulare
         Medizin
        nachgewiesene od.             ……vermutete  Wirkung
A/mg 0,8 bis 1 5 – 20 senkt Risiko von Herz-Kreislauf-Erkrankungen
B1 Thiamin/mg 1,3 7,5 – 25 Antioxidans, wirkt lebensverlängernd
B2 Riboflavin/mg 1,5 7,5 – 25 Wirkt gegen Polyneuritis, behebt Müdigkeit und Appetitmangel
B3 Niacinamid/mg 18 300 – 600 Verbessert Hautfunktion
B6 Pyridoxin/ mg 1,5 50 – 100 präventive und therapeutische Wirkung bei Krebs,

Herz- und Nervenerkrankungen, Depressionen

Folsäure/mg 0,4 0,4-1,0 gegen neurologische Störungen und Hautveränderungen,

wie B3

B12 Cobalamin/μg 3 100 – 200 Gegen Schleimhautveränderungen, neurologische Störungen, Depressionen
Pantothensäure/mg 6 100 – 2.000 bei perniziöser Anämie, vorbeugend gegen Herz- und

Nervenerkrankungen

C/mg 100 200 – 1.000 Bei Müdigkeit und Durchfall, Infektionsabwehr
D/IE 400

 

800 gegen Blutungen und Infekte, senkt Krebs- und Herzkrankheitenrisiko,

starkes Antioxidans, gegen Rachitis, Osteoporose und Herzerkrankungen

E* Tocopherol/mg 15 150 gegen Muskelkrämpfe, beugt Anämie vor, senkt Krebs- und

Herzkrankheitenrisiko, Antioxidans

K/μg 80 150 Verhindert Blutungen, möglicherweise krebsverhindernd

Wichtig: Achten Sie speziell bei Vitamin E auf das Pluszeichen. Nur dann handelt es sich um natürliches Vitamin E, was vom Körper wesentlich besser verwertet werden kann.

Das Letzte

…… Bestimmungen, Gesetze und Richtlinien die uns das Leben schwer machen und unsere Gesundheit gefährden. Cui bono? Wer verdient daran und warum?

Hier ein Beispiel:

http://www.topfruits.de/info/das-letzte

Ganz Hartgesottene können in nachfolgenden Ausführungen nachlesen, was in den Köpfen unserer Bürokraten und Rechtsorgane so umgeht, wenn es um Lebensmittelrecht geht. An diesen Sichtweisen ist unschwer zu erkennen, warum unser Gesundheitswesen am Abgrund steht und die Volksgesundheit trotzdem immer maroder wird.

Nachfolgend eine Passage aus einem Gerichtsurteil in dem Festgestellt wurde, dass in unserem Lebensmittelrecht keinerlei Aussagen zu Wirkungsweisen, selbst seit Jahrhunderten in der TCM oder der klassischen Naturheilkunde verwendeten Naturprodukten  als zulässig erachtet werden!

„Nach EU rechtlichen Bestimmungen ist eine gesundheitsbezogene Angabe im Sinne des Gesetzes jede Angabe, mit der erklärt, suggeriert oder auch nur mittelbar zum Ausdruck gebracht wird, dass ein Zusammenhang zwischen einer Lebensmittelkategorie, einem Lebensmittel oder einem seiner Bestandteile einerseits und der Gesundheit andererseits besteht. Der Begriff „Zusammenhang“ ist dabei weit zu verstehen. Der Begriff „gesundheitsbezogene Angabe“ erfasst daher jeden Zusammenhang, der eine Verbesserung des Gesundheitszustands dank des Verzehrs des Lebensmittels impliziert.

Gezielt hat diese Gesetzgebung sicherlich auf Werbeaussagen industriell hergestellter Nahrungsmittel, denen von der Industrie oft ein nicht haltbarer gesundheitlicher Nutzen angedichtet wird (Kinderschokolade;-). Aber wie so oft wir von der Politik und den zugeordneten Verwaltungen „das Kind mit dem Bade ausgeschüttet“ und man dehnt die Einschränkungen gleich auf alle Lebensmittel aus, auch auf solche die erfahrungsheilkundlich über lange Zeit einen Effekt bewiesen haben (wenngleich nicht nach schulmedizinischen Kriterien). Eine diese abstruse  und undifferenzierte Sichtweise des Gesetzgebers richtet aus unserer Sicht für die Volksgesundheit einen großen Schaden an.

Denn wer würde bestreiten dass Gesundheit überwiegend das Produkt unserer Nahrung und unseres Lebenswandels ist?

Wir sagen, mit der unten vertretenen Sicht wird das System kollabieren, weil es jede Bedeutung von Vitalstoffen für ein gesundes Herz, gesunde Gelenke, eine gesunde Haut oder ein stabiles Immunsystem negiert.

Nur ein aufgeklärter und bewusster Bürger und Konsument kann vermeiden frühzeitig zum Patient zu werden. Hierzu muss er Zugang zu allem haben was er will und was er selbst für richtig beurteilt hat. Die übertriebene staatliche Fürsorge, die meint an Studien fest machen zu können was wissenschaftlich und somit für die Bürger zuträglich ist führt zu mehr Leid als sie zu verhindern sucht. Merke: Traue nie einer Studie deren Design du nicht selbst gestaltet, oder die du nicht selbst gefälscht hast :-).

Für eine Beurteilung ob man mit seinen Gesetzen der letzten Jahrzehnte auf dem rechten Weg ist, taugt mehr der Blick darauf was man mit denselben erreicht hat. Und wenn die Experten unseres verqueren Lebensmittelrechtes einen Blick darauf werfen, dann sollten ihnen die Tränen in die Augen steigen. Gleich anschliessen sollten sie sich in die Ecke stellen und sich ganz lange schämen.

Doch nun soll unser Experte zu Wort kommen, mit erhellenden Ansichten unseres Gesetzgebers und seiner Organe.

Bitte lest auf der Originalseite weiter: http://www.topfruits.de/info/das-letzte

Und wenn ihr euch entschließt künftig gute, saubere und gehaltvolle Nahrung zum Wohle eurer Gesundheit zu kaufen, wäre es toll, wenn ihr es von Zeit zu Zeit über meinen Shop tun würdet: Gesunde Nahrung und Mehr

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Folgende Mineralstoffe und Spurenelemente gelten als essentiell (11):

Calcium, Chlor, Chrom, Eisen, Fluor, Kalium, Kupfer, Magnesium, Mangan, Molybdän, Natrium, Phosphor und Selen. Kobalt ist zwar Bestandteil von Vitamin B 12, seine Zufuhr allerdings nicht essentiell. Silicium, z.B. als Kieselerde, wird „für Haut, Haare, Nägel“ angeboten,der Nachweis eines Zufuhrbedarfs fehlt aber. Zudem ist dieser Zusatzstoff nicht zugelassen. Nicht gesichert ist ein Zufuhr-Bedarf an von Bor, Lithium, Nickel und Strontium. Vanadylsulfat wird als „Sportlernahrung“ gehandelt und soll die Insulinausschüttung beeinflussen. Das Kammergericht hat es daher als Arzneimittel eingestuft (13). Steinmehl zur „Nahrungsergänzung“ ist lt. Hess. VGH tatsächlich Arzneimittel. Neben den Vitaminen, Mineralstoffen und Spurenelementen gibt es noch eine ganze Reihe weiterer definierter chemischer Verbindungen, die insbesondere zur „Nahrungsergänzung“ angeboten werden:

L-Carnitin ist am Transport der Fettsäuren in die Mitochondrien maßgeblich beteiligt. Es wird daher insbesondere Bodybuildern als „Fat Burner“ angeboten, die ihr Unterhautfettgewebe abbauen möchten, damit sich die Muskeln deutlich unter der gespannten Haut abzeichnen („Definition“).Mengen, die erheblich über dem normalen Tagesverzehr mit Fleisch liegen ( ab 1.000 bis 1.200 mg pro Tag), wurden bislang als arzneilich wirksam eingestuft (14,15) Der BGH hat in seiner jüngsten Entscheidung allerdings den Nachweis einer Wirksamkeit gefordert (16). Die Einstufung von L-Carnitin ist daher noch in der Schwebe. Gesichert ist lediglich, daß Bezeichnungen wie „Fat Burner“ auch bei Beurteilung als Lebensmittel nicht zulässig sind.

CLA, konjungierte Linolsäuren, sind Gegenstand weltweiter Forschungen. Die nicht es-sentiellen Fettsäuren werden z.B. im Rindermagen durch Bakterienenzyme aus Linolsäure gebildet wird und sind deshalb in geringer Menge in Milch enthalten. Bodybuilder nehmen CLA zum schnellen Muskelwachstum, weil dieser Stoff bei Mäusen eine Zunahme fettfreier Muskelmasse bewirkt haben soll. Abgesehen von der Zulässigkeit eines Rückschlusses von Mäusen auf Menschen sind noch viele Fragen zur Wirksamkeit offen: So verwies Steinhart anläßlich des Lebensmittelchemikertages 1999 in Hamburg darauf, daß es 17 Isomere der konjungierten Linolsäure gibt, man also nicht von der CLA sprechen kann. Er verglich das Problem mit dem der Tocopherole, deren Isomere völlig unterschiedliche Vitamin E-Aktivität besitzen. Es muß also noch geklärt werden, welches Isomer der CLA in welcher Menge welche Wirkungen (und ggf. Nebenwirkungen) hat. Ein Anbieten von CLA zur Nahrungsergänzung ist derzeit also nicht möglich.

Glutathion ist ein Tripeptid aus den nicht essentiellen Aminosäuren Glycin, Glutamin und Cystein und Bestandteil der Glutathionperoxidase, die an der Immunabwehr des menschlichen Körpers beteiligt ist. Darauf zählen wohl auch die Anbieter entsprechender Präpa-rate. Als Einzel-Stoff ist Glutathion als nicht zugelassener Zusatzstoff zu beurteilen. In Kombination mit Anthocyanen und Cystein käme eine Beurteilung als Arzneimittel in Frage, da diese Mischung dem „Antikrebsmittel“ Recanscostat® entspricht. Cystein und Anthocyane sind im übrigen als Einzelsubstanzen auf dem Markt. HMB, Hydroxymethylbuttersäure, gehört zu den Metaboliten der verzweigtkettigen Ami-nosäure Leucin. Anbieter von HMB für Bodybuilder formulieren ein „Biologisches Massenwirkungsgesetz“: mit Zufuhr von HMB soll der Abbau von Leucin und damit der Katabolismus gehemmt, also gezielt in Körperfunktionen eingegriffen werden. Das Kammergericht (13) hat deshalb HMB als Arzneimittel eingestuft.

Kreatin ist als Phosphat eine „Energiereserve“ des Muskels und dient der Rückbildung von ATP aus ADP. Da die in der Zelle enthaltenen Vorräte nur für wenige Sekunden ausreichen, verzehren Sportler – insbesondere solche, die Kurzzeitsportarten betreiben – grö-ßere Mengen an Kreatinphosphat, um die Energieleistung in der aeroben Phase zu verlängern. K. soll weiterhin die Wasserbindung im Muskel fördern und damit zum „Aufpump-Effekt“ bei Bodybuildern beitragen. In der Schweiz wurde K. als diätetisches Lebensmittel für bestimmte Kurzzeitsportarten zugelassen, wobei die Initialdosis auf 10 g und die Erhaltungsdosis auf 2 g pro Tag beschränkt wurde. In Deutschland wurde K. vom Kammergericht (13) als Arzneimittel eingestuft, in erster Linie aber wegen der mit dem betreffenden Produkt verbundenen Werbung. Das BgVV empfiehlt eine Regelung nach schweizer Muster. Eine klare Einordnung als Lebensmittel oder Arzneimittel steht daher noch aus. Pyruvat wird hoher Dosis (ca 2g/Tag) Bodybuildern zum Aufbau fettarmer Muskelmasse angeboten. Dies ist kein Ernährungszweck, weshalb Pyruvat den Arzneimitteln zugerechnet werden kann. Calcium-Pyruvat ist in Lebensmitteln ein nicht zugelassener Zusatzstoff.

Taurin, Metabolit der Aminosäure Cystein, hat seinen Namen vom Ochsen, in dessen Galle sie nachgewiesen wurde. Ein Mangel wurde bislang nur bei Säuglingen beobachtet, ansonsten ist Taurin nicht essentiell. Für seine „Energy“ gibt es noch keine wissenschaftlich gesicherten Nachweise. Die Werber sollten also „am Boden bleiben“. Ubichinone, Coenzym Q 10, dienen dem Elektronentransport in der Atmungskette, ha-ben also eine wichtige Funktion, Sie kommen in der Nahrung aber so reichlich und verbreitet vor („ubi“), dass eine Supplementierung unnötig ist, so das Kammergericht (17).

Pflanzliche Drogen und – Extrakte kommen in immer größerer Zahl als Nahrungsergänzungen auf den Markt. Teils verspricht man funktionsfördernde Wirkungen durch sekundäre Pflanzenstoffe (SPS), teils handelt es sich um Konzentrate bereits anerkannt essentieller Nährstoffe (z.B. Vitamin C aus Aronia), in manchen Fällen stellt man unverblümt auf die dem Verbraucher bekannte arzneiliche Wirkung des „Wirkstoffes“ ab. Zu beachten ist aber, daß der Zusatz eines Arzneimittels zu einem Lebensmittel nach herrschender Rechtsprechung (18) als Verwendung eines nicht zugelassenen Zusatzstoffes verboten ist.

Derzeit verbreitete Pflanzendrogen bzw. -Extrakte:

Anthocyane sollen als Bestandteile von Rotwein dessen positive Wirkungen auf unsere Gefässe begründen. Wirkung und Dosierung isolierter Anthocyane sind noch zu klären. Sie gelten derzeit als für die Ernährung nicht zugelassene Zusatzstoffe. Apfelessig bzw. Apfelessigextrakte in Kapsel- oder Tablettenform sollen das allgemeine Wohlbefinden steigern, insbesondere aber auch schlank machen. Ob diese Zweckbestimmungen derartige Produkte bereits zu einem Arzneimittel machen, ist zumindest umstritten. Bei Beurteilung als Lebensmittel sind allerdings solche Werbungen als wissenschaftlich nicht gesichert unzulässig, zudem ist ein Hinweis auf schlankmachende Wirkungen nur bei kompletten Tagesrationen für Übergewichtige erlaubt.

Bioflavonoide wie Hesperidin, Quercetin oder Rutin zählen zu den SPS und sollen als Antioxidantien den Immunschutz stärken. Wie bei den Anthocyanen sind Wirkung und Dosierung in isolierter Form noch klärungsbedürftig. Auch sie sind derzeit als nicht zugelassene Zusatzstoffe einzustufen. Rutin wird zudem auch zur Steigerung der Gefäßpermeabilität („Vitamin P“), also arzneilich, verwendet.

Blütenpollen sind ein wichtiger Lieferant von Eiweiß, Vitaminen, Mineralstoffen und Spurenelementen, allerdings nur für die Biene. Sie gelten sie zwar als Lebensmittel, eine „Nahrungsergänzung“ für den Menschen erscheint aber kaum möglich, da die enthaltenen Nährstoffe mengenmäßig unbedeutend sind. Zudem bestehen Zweifel, ob die Pollen im Magen des Menschen überhaupt zu „knacken“ sind.

Garciania Cambogia b.z.w. deren Rinden-Extrakte sollen Schlankheitsdiäten unterstützen. Die Wirkung wird auf die enthaltene Hydroxycitronensäure (HCA) zurückgeführt. Diese soll eine 100-fach höhere Affinität zu dem Enzym ATP-Citrat-Oxalat Lyase als Citronensäure haben. Damit soll der Citronensäurecyclus blockiert und die Biosynthese von Fetten aus Kohlenhydraten verhindert werden (19). Dies ist aber Arzneizweck!

Gingko Biloba dient der Durchblutungsförderung und Steigerung der Gehirnleistung, also arzneilichen Zwecken, zur Ernährung oder zum Genuß ist G. ungeeignet, darf also Lebensmitteln nicht zugesetzt werden. Ginseng ist bekanntermaßen Arzneimittel, und es besteht keine Verkehrsauffassung, wonach diese Droge wegen ihres Geruchs oder Geschmackswertes als Lebensmittel eingesetzt wird (20). Auch wenn Ginseng einen typischen „Wurzelgeschmack “ (ähnlich Enzian) hat, darf die Droge nicht zur Herstellung von z.B. Spirituosen eingesetzt werden, da die überwiegende Zweckbestimmung – wie gesagt – arzneilich ist.

Grüner Tee ist nicht nur wohlschmeckendes Lebensmittel, die enthaltenen Epicatechine sollen auch das Zellwachstum von Tumoren hemmen, so daß das Getränk Functional Food im Wortsinn sein könnte. Während der Aufguss Genussmittel ist,ist Grüner Tee in Kapseln zur Nahrungsergänzung und zum Genuss ungeeignet. Johanniskraut ist wegen der ihm zugeschriebenen antidepressiven Wirkungen ein insbesondere in der Naturmedizin ein geschätztes Heilmittel. Es ist unzulässig, diese Wirkungen auf ein Lebensmittel zu übertragen, um es damit „funktional“ zu machen.

Knoblauch ist als Gewürz sicherlich Lebensmittel. In Kapselform verliert es aber diese Eignung. Der BGH hat „Knoblauchkapseln zur Nahrungsergänzung“ als Arzneimittel eingestuft, weil sie schon seit langem gegen Arteriosklerose eingesetzt werden (21). Ma Huang wird insbesondere Bodybuildern empfohlen. Der Hintergrund wird deutlicher, wenn man den lateinischen Namen kennt: Ephedra. Tatsächlich enthält sie die Pflanzendroge Nor-Ephedrin, allerdings nur in sehr geringen Mengen. Lebensmittel ist die Pflanzendroge allerdings nicht, sie ist vielmehr den Arzneimitteln zuzuordnen. Die Mistel wird in der Krebstherapie eingesetzt, die Zweckbestimmung ist also eindeutig arzneilich. Misteltee war zwar in der ehemaligen DDR als „Gesundheitspflegeprodukt“ zulässig, diese Warengruppe, die zwischen Lebensmitteln und Arzneimitteln stand, gibt es allerdings heute nicht mehr.Auch Misteltee ist nach wie vor kein Lebensmitteln. Propolis ist eine harzähnliche Substanz, mit der Bienen ihre Waben zum Infektionsschutz auskleiden. Bereits die alten Griechen setzten P. zur Wundheilung ein. Das Hamburgische OVG beurteilte Propolis als Arzneimittel (22). Pu-Erh-Tee wird wie Grüner und Schwarzer Tee aus Blättern und Knospen des Teestrauches gewonnen, allerdings einer anaeroben Fermentation unterzogen. Der Geschmack ist daher – gelinde gesagt – gewöhnungsbedürftig. Während ihn Liebhaber als „erdig“ bezeichnen, sprechen andere von „Kuhmist“. Bis vor wenigen Jahren war Pu-Erh-Tee in Deutschland praktisch unbekannt, erst eine großangelegte Werbung, in der er als „Fettfresser“ gepriesen und ihm sogar eine den Blutalkohol-Spiegel senkende, Wirkung nachgesagt wurde, erhöhte schlagartig den Umsatz. Derartige Werbungen sind unzulässig, die Frage, ob es sich bei Pu-Erh-Tee in Kapselform um Lebensmittel oder Arzneimittel handelt, ist allerdings noch offen: Während das VG Düsseldorf (23) solche Kapseln wegen der Wirkungsaussagen als Arzneimittel einstufte, ordnete sie das OLG München (24) als Nahrungsergänzung ein. Weißdornblätter und Weißdornsaft aus den Früchten werden „seit altersher“ gegen Herzkreislaufbeschwerden angewendet. Sie sind also nach herrschender Verkehrsauffassung Arzneimittel und können nicht Lebensmittel sein. Auch hier müssen Versuche, Lebensmittel mit Weißdorn „funktional“ zu machen, scheitern. Auch „Nähr- und Wirkstoffe“ tierischen Ursprungs spielen, als Einzelpräparat wie auch als Zusatz zu Nahrungsergänzungsmitteln eine nicht unwesentliche Rolle:

Chitosan, ein Polyaminozucker, wird durch teilweise Depolymerisierung und Desacetylierung von Chitin, der Gerüstsubstanz von Insekten und Crustaceen, gewonnen und schon seit langem für verschiedenste technische Zwecke eingesetzt. Als „Nahrungsergänzung“ wird Chitosan allerdings erst in jüngerer Zeit eingesetzt: Man schreibt ihm eine „fettbindende Wirkung“ zu und empfiehlt, C. zusammen mit fetthaltigen Mahlzeiten zu verzehren, um die Resorption des Fettes im Darm zu mindern. Dies ist aber das Gegenteil von Ernährung, weshalb das VG Stuttgart (25) Chitosan als Arzneimittel einstufte. Z. Zt. ist auch eine Beurteilung als Medizinprodukt in der Diskussion. Colostrum, die Milch der ersten 5 Tage, hat für das Neugeborene sicherlich vielfältige Wirkungen, von der Sättigung bis zum Immunschutz. Ähnliche Wirkungen erhoffen sich wohl manche Bodybuilder, die Colostrum-Präparate als „Anabolikum“ einnehmen.

Tatsächlich sind aber die gehandelten Colostrum-Präparate auf Kuhmilchbasis nicht ver-kehrsfähig, da die Milchverordnung das Inverkehrbringen von Colostralmilch untersagt. Im übrigen ist es zumindest fraglich, ob man Kalb und Bodybuilder gleichsetzen, also die Wirkung vom Rind auf den Menschen übertragen darf. Gelatine wird aus Bindegewebe wie Knorpeln, Sehnen und Haut, durch Hydrolyse und Extraktion gewonnen. Sie ist als Bestandteil vieler Lebensmittel wie Aspik oder auch Gummibärchen durchaus Lebensmittel, dient aber dort weniger der Ernährung sondern wegen ihres Quellvermögens technischen Zwecken. Zur Ernährung ist sie wegen der sehr gering biologischen Wertigkeit auch kaum geeignet, denn ihre wichtigen Aminosäuren Glycin, Hydroxyprolin sind nicht essentiell. In der Volksheilkunde gilt Gelatine allerdings schon lange als „Geheimwaffe“ gegen Ge-lenkleiden wie Arteriosklerose. Es sind auch zahlreiche Gelatinepräparate auf dem Markt, die einer Gelenkabnutzung vorbeugen oder sogar Knorpelschäden „reparieren“ helfen sollen. Begründet wird dies damit, daß es sich ja um gleichartiges Eiweiß handele, das zum Aufbau vom z.B. Knorpelsubstanz benötigt werde. Es ist derzeit zumindest wissenschaftlich umstritten, ob solche Wirkungen hinreichend gesichert sind. Die derzeit bestehende Unsicherheit läßt bei Lebensmitteln eine entsprechende Werbung nicht zu. Gelée Royale, der Weisel-Futtersaft der Bienen dient den jungen Bienenlarven für mehrere Tage und der Königin ausschließlich als Nahrung und befähigt sie zu einer gewaltigen Legeleistung. Diese Wirkungen sind sicherlich nicht auf den Menschen übertragbar, und die Gehalte an essentiellen Nährstoffen in den üblicherweise verzehrten bzw. verzehrbaren Portionen sind so unbedeutend, daß eine Eignung zur Nahrungsergänzung nicht zu erkennen ist. In jüngerer Zeit mehren sich auch Hinweise auf Bedenken bezüglich eines möglichen allergenen Potentials.

Extrakte der grünlippigen Meeresmuschel wurden schon vor mehr als 20 Jahren wegen der enthaltenen Mucopolysaccharide als Mittel gegen Gelenkleiden angepriesen. Das OVG Rheinland-Pfalz zählt solche Extrakte zu den Arzneimitteln (26). Haifischknorpel erweckten bundesweites Interesse, als ein Apotheker ein solches Präparat als „Scheiß des Monats“ titulierte. Das „Wirkungsspektrum“ ist umfassend, insbesondere aber sollen solche Erzeugnisse antikarzinogen wirken, denn „Haie schwimmen seit Millionen von Jahren durch unsere Weltmeeere und nie hat jemand einen kranken Hai gesehen“. Der Bayerische VGH (27) hat das bewußte Erzeugnis (Hai fit) in einer nicht unumstrittenen Entscheidung als Lebensmittel eingestuft, da Erzeugnisse, die sich in der Grauzone zwischen Lebensmitteln und Arzneimitteln befinden und zum Verzehr bestimmt sind, nach dem „Regel-Ausnahme-Verhältnis“ als Lebensmittel einzuordnen seien. Nicht befaßt hat sich der VGH mit der Frage, welchen Nutzen Haifischknorpel bringen.

Mikroorganismen und Enzyme findet man immer wieder in Nahrungsergänzungen und Functional Food, aber auch in bestimmten Arzneimitteln, weshalb eine Abgrenzung nötig ist:

Eiweißspaltende Enzyme wie

werden in hoher Dosierung arzneilich eingesetzt, Spätestens seit die „Ananas-Schlankheits-Diät“ von Hollywood-Stars durch die Regenbogenpresse ging, findet man enzymhaltige Südfrüchte oder die Enzyme selbst in verschiedensten Nahrungsergänzungen, die „schlank“ machen sollen, allerdings in wesentlich geringerer Konzentration als den üblichen Arzneimitteln. Es ist daher fraglich, ob derartige Produkte als Arzneimittel eingestuft werden können. Bei einer Beurteilung als Lebensmittel ist aber jeglicher Hinweis auf schlankmachende Wirkung unzulässig. Zudem bestehen erhebliche Zweifel an einer Wirksamkeit, denn es ist kaum nachvollziehbar, wie eiweißspaltende Enzyme Fett „verbrennen“ sollen.

Hefen werden ihres hohen Gehaltes an B-Vitaminen (insbesondere B1) sowohl arzneilich (bei Akne) als auch zur Nahrungsergänzung angewendet bzw. verzehrt. Hier entscheidet also die Zweckbestimmung darüber, ob ein Arzneimittel oder ein Lebensmittel vorliegt. Lactobazillen wie Acidophilus werden zur Fermentierung verschiedenster Lebensmittel, wie z.B. Joghurt, eingesetzt und haben dort in erster Linie eine „technologische“ Funktion. Bestimmte Kulturen sollen darüber hinaus gesundheitsfördernde Wirkungen haben, die betreffenden Milchprodukte bezeichnet man als „probiotisch“. Am Lebensmittelcharakter dieser Erzeugnisse ändert sich dadurch nichts, denn Ernährungs- und Genußzweck dominieren weiter. Anders zu beurteilen sind Präparate, die im wesentlichen aus diesen Kulturen bestehen und zur Beeinflussung oder gar Wiederherstellung der Darmflora eingenommen werden. Hier überwiegt eindeutig die arzneiliche Zweckbestimmung.

Diese Beispiele lassen sich praktisch ad infinitum fortsetzen, denn nach Berichten aus dem Pharmagroßhandel kommen täglich 20 neue „Nahrungsergänzungsmittel“ auf den Markt. Die laufene Internationalisierung des Lebensmittelmarktes trägt dazu bei. Umso wichtiger erscheint deshalb eine Harmonisierung des Lebensmittelrechtes nicht nur in der Europäischen Gemeinschaft sondern auch in der WTO. Der Verbraucher muss vor unseriösen und schädlichen Produkten bewahrt werden, und die Anbieter brauchen mehr Rechtssicherheit.

H.S. Wackernheim

Erdöl in unseren „Lebensmitteln“?

Taten sind gefragt! Erhebt eure Stimme und nutzt eure Macht!

Eine aktuelle Studie von Foodwatch hat in mehr als 20% der europaweit getesteten Lebensmittel krebserregende Mineralöle nachgewiesen. Wie sollen wir Verbraucherinnen und Verbraucher auf unsere Gesundheit achten, wenn skrupellose Konzerne unsere Nahrung mit unsichtbaren Giften verseuchen?

In wichtigen Grundnahrungsmitteln wie Reis und Nudeln wurden sogenannte aromatische Mineralöle (MOAH) nachgewiesen. Sie stehen unter dem Verdacht, Krebs zu verursachen und unser Erbgut zu verändern. Unter den Herstellern sind namenhafte Firmen wie Kellog’s, Uncle Ben’s und Rewes Bio-Linie.

Fordern Sie die EU-Kommission auf, europaweite Grenzwerte und Verpackungsvorschriften gegen die gefährlichen aromatischen Mineralöle einzuführen!

Das Bundesinstitut für Risikobewertung warnte bereits 2010 vor MOAHs. 2012 gab es einen großen Skandal, als die gefährlichen Stoffe reihenweise in Adventskalendern gefunden wurden. Doch wie so oft haben die Lebensmittelkonzerne nichts getan, um die Verbraucherinnen und Verbraucher zu schützen.

Um solche Konzerne in die Pflicht zu nehmen, haben wir SumOfUs gegründet. Mit Millionen Mitgliedern auf der ganzen Welt verteidigen wir unsere Rechte gegen die Interessen gieriger und rücksichtsloser Konzerne. Sorgen wir auch hier dafür, dass sie Verantwortung übernehmen!

Rufen Sie die EU-Kommission auf, gegen den Einsatz der gefährlichen aromatischen Mineralöle durch skrupellose Konzerne vorzugehen!

Hier unterzeichnen:

http://action.sumofus.org/de/a/Mineraloel-im-Essen-de/2/5/?sub=fb

Noch eine Aktion von foodwatch

In einem Labortest haben wir aromatische Mineralöle unter anderem in den Cornflakes von Kellogg’sgefunden. Solche Rückstände stehen im Verdacht, krebserregend und ergbutverändernd zu sein – und sind einfach zu vermeiden. Kellogg’s hat lapidar erklärt, dass man sich stets an die Gesetze halte. Mit anderen Worten: Kellogg’s wird unsere Gesundheit nicht schützen, wenn nicht Gesetze den Konzern dazu zwingen.Fordern wir diese Gesetze ein: Schluss mit gefährlichen Mineralölen in unseren Lebensmitteln!

http://mailings.foodwatch.de/c/20604250/3b41af8b10c9d1-ny2s8l

Bitte mitmachen!!!!!

Die Wahrheit über Smoothies

Wer erkannt hat, wie wichtig die Nahrung für unser ganzes SEIN ist, der landet irgendwann bei Prof. Dr. Gerken. Ein sehr weiser und weisser Mann, der uns viel zu sagen hat. 😉

Hört zu und macht nach. Ich garantiere euch: ihr bekommt sicher keine Panik mehr, bei der Vorstellung Aldi und Co. haben geschlossen und der Bankautomat spuckt nix mehr aus  🙂 (warum auch immer)…..denn ihr wisst dann, wovon ihr euch in der Natur gesund und kostenfrei ernähren könnt. Denn wir leben in der Fülle…..nur der zivilisationsverkorkste Mensch weiß es nicht mehr.
Mit Prof. Dr. Bernd Gerken https://www.youtube.com/user/berndgerken über Grüne Smoothies für Fortgeschrittene.

http://www.amazon.de/Essbare-Wildpflanzen-Ausgabe-bestimmen-verwenden/dp/3038008869/ref=sr_1_1?s=books&ie=UTF8&qid=1446117080&sr=1-1

Die 200 häufigsten essbaren Wildpflanzen: zu jeder Pflanze die grundlegenden botanischen Angaben sowie die wichtigsten Erkennungsmerkmale in detaillierten Illustrationen und Farbfotos. Dazu kommen Angaben, welche Pflanzenteile wann geerntet und wie sie in der Küche verwendet werden können. Mit Informationen über Inhaltsstoffe und ihre gesundheitlichen Wirkungen sowie der Beschreibung giftiger Pflanzen, mit denen eine Verwechslungsgefahr besteht. Die Aktualisierungen und Ergänzungen in der Neuausgabe: – Größtenteils neue Fotos, die das Bestimmen noch leichter machen – Bestimmungshilfe nach Blütenfarbe – Verzeichnisse nach Inhaltsstoffen, besonderen kulinarischen Verwendungen und medizinischen Indikationen

http://haliotisport.com/

http://www.pilzschule.de/html/haliotis.html

http://www.GruenUndGesund.de

Sind Grüne Säfte gesund? Im Interview mit Prof. Dr. Bernd Gerken nehmen wir Grünen Säfte etwas genauer unter die Lupe:

– Was sind die Vorteil eines Grünen Saftes?
– Welcher Entsafter ist empfehlenswert?
– Praktische Tipps für den Einstieg mit Grünen Säften
– Welche Zutaten kann man verwenden?
– Rezepte für Grüne Säfte

Bissl ärgerlich, daß jetzt die Blätter abfallen…….ich warte also auf neue Triebe, Knospen, Blüten und saftige Blätter. Zum Glück hab ich noch Löwenzahn, Giersch, Wegerich und Borretsch im Garten.

Thema Schönheit 🙂

Grüne, straffe Grüße.

AdA