Geheimtipps: DMSO, Borax, Magnesiumöl,…….

 

Alle hier erwähnten Anwendungen beruhen auf den Erfahrungen von versch. Selbsthilfegruppen. Sie stellen keine Heilversprechen dar!

Jeder soll eigentverantwortlich damit umgehen und ist aufgerufen, selbst weiter zu recherchieren.

Sie ersetzen nicht den Besuch beim Arzt oder anderen Spezialisten- aber sie ergänzen günstig, einfach und sinnvoll den Genesungsprozeß und noch vieles mehr 😉

In der heutigen Zeit, ist jeder aufgerufen Selbstverantwortung für sich, seinen Geist, Körper und Seele zu übernehmen. Der Staat, alle staatl. Instituionen, viele Ärzte, Krankenhäuser, Krankenkassen, Pfarrer, Informationsmedien, ……sind keine kompetenten Partner mehr, die unserem Wohle dienlich sind.

Hilf dir selbst, dann hilft dir Gott 🙂

Neues zu Vitamin D

Kaltes Wasser, also Kältereiz, aktiviert vorhandenes Vitamin D!

Pfarrer Kneipp hatte Recht!

Mehr Infos und Trailer zum Vortrag hier:

https://www.vitamindservice.de/lukastreff

LIVE-Vortrag von

Dr. med. Raimund von Helden

in Gladbeck, Mittwoch 5.7.17

Wenn die ohnehin guten Effekte des Vitamin D durch die Kneipp-Kur gesteigert werden können, dann sollte man es weiter untersuchen. Wie erzielt man die beste Effektivität einer Kälte-Anwendung? Welche Krankheiten lassen sich gut behandeln, welche sind weniger geeignet? Angesichts der einfachen Durchführung im eigenen Haus ergeben sich hier ganz neue Perspektiven der Naturheilkunde.

  • Termin: 05.07.2017 von 15.00 -17:00

  • Eintritt 22,- Euro in diesem Online-Shop

Das Letzte

…… Bestimmungen, Gesetze und Richtlinien die uns das Leben schwer machen und unsere Gesundheit gefährden. Cui bono? Wer verdient daran und warum?

Hier ein Beispiel:

http://www.topfruits.de/info/das-letzte

Ganz Hartgesottene können in nachfolgenden Ausführungen nachlesen, was in den Köpfen unserer Bürokraten und Rechtsorgane so umgeht, wenn es um Lebensmittelrecht geht. An diesen Sichtweisen ist unschwer zu erkennen, warum unser Gesundheitswesen am Abgrund steht und die Volksgesundheit trotzdem immer maroder wird.

Nachfolgend eine Passage aus einem Gerichtsurteil in dem Festgestellt wurde, dass in unserem Lebensmittelrecht keinerlei Aussagen zu Wirkungsweisen, selbst seit Jahrhunderten in der TCM oder der klassischen Naturheilkunde verwendeten Naturprodukten  als zulässig erachtet werden!

„Nach EU rechtlichen Bestimmungen ist eine gesundheitsbezogene Angabe im Sinne des Gesetzes jede Angabe, mit der erklärt, suggeriert oder auch nur mittelbar zum Ausdruck gebracht wird, dass ein Zusammenhang zwischen einer Lebensmittelkategorie, einem Lebensmittel oder einem seiner Bestandteile einerseits und der Gesundheit andererseits besteht. Der Begriff „Zusammenhang“ ist dabei weit zu verstehen. Der Begriff „gesundheitsbezogene Angabe“ erfasst daher jeden Zusammenhang, der eine Verbesserung des Gesundheitszustands dank des Verzehrs des Lebensmittels impliziert.

Gezielt hat diese Gesetzgebung sicherlich auf Werbeaussagen industriell hergestellter Nahrungsmittel, denen von der Industrie oft ein nicht haltbarer gesundheitlicher Nutzen angedichtet wird (Kinderschokolade;-). Aber wie so oft wir von der Politik und den zugeordneten Verwaltungen „das Kind mit dem Bade ausgeschüttet“ und man dehnt die Einschränkungen gleich auf alle Lebensmittel aus, auch auf solche die erfahrungsheilkundlich über lange Zeit einen Effekt bewiesen haben (wenngleich nicht nach schulmedizinischen Kriterien). Eine diese abstruse  und undifferenzierte Sichtweise des Gesetzgebers richtet aus unserer Sicht für die Volksgesundheit einen großen Schaden an.

Denn wer würde bestreiten dass Gesundheit überwiegend das Produkt unserer Nahrung und unseres Lebenswandels ist?

Wir sagen, mit der unten vertretenen Sicht wird das System kollabieren, weil es jede Bedeutung von Vitalstoffen für ein gesundes Herz, gesunde Gelenke, eine gesunde Haut oder ein stabiles Immunsystem negiert.

Nur ein aufgeklärter und bewusster Bürger und Konsument kann vermeiden frühzeitig zum Patient zu werden. Hierzu muss er Zugang zu allem haben was er will und was er selbst für richtig beurteilt hat. Die übertriebene staatliche Fürsorge, die meint an Studien fest machen zu können was wissenschaftlich und somit für die Bürger zuträglich ist führt zu mehr Leid als sie zu verhindern sucht. Merke: Traue nie einer Studie deren Design du nicht selbst gestaltet, oder die du nicht selbst gefälscht hast :-).

Für eine Beurteilung ob man mit seinen Gesetzen der letzten Jahrzehnte auf dem rechten Weg ist, taugt mehr der Blick darauf was man mit denselben erreicht hat. Und wenn die Experten unseres verqueren Lebensmittelrechtes einen Blick darauf werfen, dann sollten ihnen die Tränen in die Augen steigen. Gleich anschliessen sollten sie sich in die Ecke stellen und sich ganz lange schämen.

Doch nun soll unser Experte zu Wort kommen, mit erhellenden Ansichten unseres Gesetzgebers und seiner Organe.

Bitte lest auf der Originalseite weiter: http://www.topfruits.de/info/das-letzte

Und wenn ihr euch entschließt künftig gute, saubere und gehaltvolle Nahrung zum Wohle eurer Gesundheit zu kaufen, wäre es toll, wenn ihr es von Zeit zu Zeit über meinen Shop tun würdet: Gesunde Nahrung und Mehr

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Folgende Mineralstoffe und Spurenelemente gelten als essentiell (11):

Calcium, Chlor, Chrom, Eisen, Fluor, Kalium, Kupfer, Magnesium, Mangan, Molybdän, Natrium, Phosphor und Selen. Kobalt ist zwar Bestandteil von Vitamin B 12, seine Zufuhr allerdings nicht essentiell. Silicium, z.B. als Kieselerde, wird „für Haut, Haare, Nägel“ angeboten,der Nachweis eines Zufuhrbedarfs fehlt aber. Zudem ist dieser Zusatzstoff nicht zugelassen. Nicht gesichert ist ein Zufuhr-Bedarf an von Bor, Lithium, Nickel und Strontium. Vanadylsulfat wird als „Sportlernahrung“ gehandelt und soll die Insulinausschüttung beeinflussen. Das Kammergericht hat es daher als Arzneimittel eingestuft (13). Steinmehl zur „Nahrungsergänzung“ ist lt. Hess. VGH tatsächlich Arzneimittel. Neben den Vitaminen, Mineralstoffen und Spurenelementen gibt es noch eine ganze Reihe weiterer definierter chemischer Verbindungen, die insbesondere zur „Nahrungsergänzung“ angeboten werden:

L-Carnitin ist am Transport der Fettsäuren in die Mitochondrien maßgeblich beteiligt. Es wird daher insbesondere Bodybuildern als „Fat Burner“ angeboten, die ihr Unterhautfettgewebe abbauen möchten, damit sich die Muskeln deutlich unter der gespannten Haut abzeichnen („Definition“).Mengen, die erheblich über dem normalen Tagesverzehr mit Fleisch liegen ( ab 1.000 bis 1.200 mg pro Tag), wurden bislang als arzneilich wirksam eingestuft (14,15) Der BGH hat in seiner jüngsten Entscheidung allerdings den Nachweis einer Wirksamkeit gefordert (16). Die Einstufung von L-Carnitin ist daher noch in der Schwebe. Gesichert ist lediglich, daß Bezeichnungen wie „Fat Burner“ auch bei Beurteilung als Lebensmittel nicht zulässig sind.

CLA, konjungierte Linolsäuren, sind Gegenstand weltweiter Forschungen. Die nicht es-sentiellen Fettsäuren werden z.B. im Rindermagen durch Bakterienenzyme aus Linolsäure gebildet wird und sind deshalb in geringer Menge in Milch enthalten. Bodybuilder nehmen CLA zum schnellen Muskelwachstum, weil dieser Stoff bei Mäusen eine Zunahme fettfreier Muskelmasse bewirkt haben soll. Abgesehen von der Zulässigkeit eines Rückschlusses von Mäusen auf Menschen sind noch viele Fragen zur Wirksamkeit offen: So verwies Steinhart anläßlich des Lebensmittelchemikertages 1999 in Hamburg darauf, daß es 17 Isomere der konjungierten Linolsäure gibt, man also nicht von der CLA sprechen kann. Er verglich das Problem mit dem der Tocopherole, deren Isomere völlig unterschiedliche Vitamin E-Aktivität besitzen. Es muß also noch geklärt werden, welches Isomer der CLA in welcher Menge welche Wirkungen (und ggf. Nebenwirkungen) hat. Ein Anbieten von CLA zur Nahrungsergänzung ist derzeit also nicht möglich.

Glutathion ist ein Tripeptid aus den nicht essentiellen Aminosäuren Glycin, Glutamin und Cystein und Bestandteil der Glutathionperoxidase, die an der Immunabwehr des menschlichen Körpers beteiligt ist. Darauf zählen wohl auch die Anbieter entsprechender Präpa-rate. Als Einzel-Stoff ist Glutathion als nicht zugelassener Zusatzstoff zu beurteilen. In Kombination mit Anthocyanen und Cystein käme eine Beurteilung als Arzneimittel in Frage, da diese Mischung dem „Antikrebsmittel“ Recanscostat® entspricht. Cystein und Anthocyane sind im übrigen als Einzelsubstanzen auf dem Markt. HMB, Hydroxymethylbuttersäure, gehört zu den Metaboliten der verzweigtkettigen Ami-nosäure Leucin. Anbieter von HMB für Bodybuilder formulieren ein „Biologisches Massenwirkungsgesetz“: mit Zufuhr von HMB soll der Abbau von Leucin und damit der Katabolismus gehemmt, also gezielt in Körperfunktionen eingegriffen werden. Das Kammergericht (13) hat deshalb HMB als Arzneimittel eingestuft.

Kreatin ist als Phosphat eine „Energiereserve“ des Muskels und dient der Rückbildung von ATP aus ADP. Da die in der Zelle enthaltenen Vorräte nur für wenige Sekunden ausreichen, verzehren Sportler – insbesondere solche, die Kurzzeitsportarten betreiben – grö-ßere Mengen an Kreatinphosphat, um die Energieleistung in der aeroben Phase zu verlängern. K. soll weiterhin die Wasserbindung im Muskel fördern und damit zum „Aufpump-Effekt“ bei Bodybuildern beitragen. In der Schweiz wurde K. als diätetisches Lebensmittel für bestimmte Kurzzeitsportarten zugelassen, wobei die Initialdosis auf 10 g und die Erhaltungsdosis auf 2 g pro Tag beschränkt wurde. In Deutschland wurde K. vom Kammergericht (13) als Arzneimittel eingestuft, in erster Linie aber wegen der mit dem betreffenden Produkt verbundenen Werbung. Das BgVV empfiehlt eine Regelung nach schweizer Muster. Eine klare Einordnung als Lebensmittel oder Arzneimittel steht daher noch aus. Pyruvat wird hoher Dosis (ca 2g/Tag) Bodybuildern zum Aufbau fettarmer Muskelmasse angeboten. Dies ist kein Ernährungszweck, weshalb Pyruvat den Arzneimitteln zugerechnet werden kann. Calcium-Pyruvat ist in Lebensmitteln ein nicht zugelassener Zusatzstoff.

Taurin, Metabolit der Aminosäure Cystein, hat seinen Namen vom Ochsen, in dessen Galle sie nachgewiesen wurde. Ein Mangel wurde bislang nur bei Säuglingen beobachtet, ansonsten ist Taurin nicht essentiell. Für seine „Energy“ gibt es noch keine wissenschaftlich gesicherten Nachweise. Die Werber sollten also „am Boden bleiben“. Ubichinone, Coenzym Q 10, dienen dem Elektronentransport in der Atmungskette, ha-ben also eine wichtige Funktion, Sie kommen in der Nahrung aber so reichlich und verbreitet vor („ubi“), dass eine Supplementierung unnötig ist, so das Kammergericht (17).

Pflanzliche Drogen und – Extrakte kommen in immer größerer Zahl als Nahrungsergänzungen auf den Markt. Teils verspricht man funktionsfördernde Wirkungen durch sekundäre Pflanzenstoffe (SPS), teils handelt es sich um Konzentrate bereits anerkannt essentieller Nährstoffe (z.B. Vitamin C aus Aronia), in manchen Fällen stellt man unverblümt auf die dem Verbraucher bekannte arzneiliche Wirkung des „Wirkstoffes“ ab. Zu beachten ist aber, daß der Zusatz eines Arzneimittels zu einem Lebensmittel nach herrschender Rechtsprechung (18) als Verwendung eines nicht zugelassenen Zusatzstoffes verboten ist.

Derzeit verbreitete Pflanzendrogen bzw. -Extrakte:

Anthocyane sollen als Bestandteile von Rotwein dessen positive Wirkungen auf unsere Gefässe begründen. Wirkung und Dosierung isolierter Anthocyane sind noch zu klären. Sie gelten derzeit als für die Ernährung nicht zugelassene Zusatzstoffe. Apfelessig bzw. Apfelessigextrakte in Kapsel- oder Tablettenform sollen das allgemeine Wohlbefinden steigern, insbesondere aber auch schlank machen. Ob diese Zweckbestimmungen derartige Produkte bereits zu einem Arzneimittel machen, ist zumindest umstritten. Bei Beurteilung als Lebensmittel sind allerdings solche Werbungen als wissenschaftlich nicht gesichert unzulässig, zudem ist ein Hinweis auf schlankmachende Wirkungen nur bei kompletten Tagesrationen für Übergewichtige erlaubt.

Bioflavonoide wie Hesperidin, Quercetin oder Rutin zählen zu den SPS und sollen als Antioxidantien den Immunschutz stärken. Wie bei den Anthocyanen sind Wirkung und Dosierung in isolierter Form noch klärungsbedürftig. Auch sie sind derzeit als nicht zugelassene Zusatzstoffe einzustufen. Rutin wird zudem auch zur Steigerung der Gefäßpermeabilität („Vitamin P“), also arzneilich, verwendet.

Blütenpollen sind ein wichtiger Lieferant von Eiweiß, Vitaminen, Mineralstoffen und Spurenelementen, allerdings nur für die Biene. Sie gelten sie zwar als Lebensmittel, eine „Nahrungsergänzung“ für den Menschen erscheint aber kaum möglich, da die enthaltenen Nährstoffe mengenmäßig unbedeutend sind. Zudem bestehen Zweifel, ob die Pollen im Magen des Menschen überhaupt zu „knacken“ sind.

Garciania Cambogia b.z.w. deren Rinden-Extrakte sollen Schlankheitsdiäten unterstützen. Die Wirkung wird auf die enthaltene Hydroxycitronensäure (HCA) zurückgeführt. Diese soll eine 100-fach höhere Affinität zu dem Enzym ATP-Citrat-Oxalat Lyase als Citronensäure haben. Damit soll der Citronensäurecyclus blockiert und die Biosynthese von Fetten aus Kohlenhydraten verhindert werden (19). Dies ist aber Arzneizweck!

Gingko Biloba dient der Durchblutungsförderung und Steigerung der Gehirnleistung, also arzneilichen Zwecken, zur Ernährung oder zum Genuß ist G. ungeeignet, darf also Lebensmitteln nicht zugesetzt werden. Ginseng ist bekanntermaßen Arzneimittel, und es besteht keine Verkehrsauffassung, wonach diese Droge wegen ihres Geruchs oder Geschmackswertes als Lebensmittel eingesetzt wird (20). Auch wenn Ginseng einen typischen „Wurzelgeschmack “ (ähnlich Enzian) hat, darf die Droge nicht zur Herstellung von z.B. Spirituosen eingesetzt werden, da die überwiegende Zweckbestimmung – wie gesagt – arzneilich ist.

Grüner Tee ist nicht nur wohlschmeckendes Lebensmittel, die enthaltenen Epicatechine sollen auch das Zellwachstum von Tumoren hemmen, so daß das Getränk Functional Food im Wortsinn sein könnte. Während der Aufguss Genussmittel ist,ist Grüner Tee in Kapseln zur Nahrungsergänzung und zum Genuss ungeeignet. Johanniskraut ist wegen der ihm zugeschriebenen antidepressiven Wirkungen ein insbesondere in der Naturmedizin ein geschätztes Heilmittel. Es ist unzulässig, diese Wirkungen auf ein Lebensmittel zu übertragen, um es damit „funktional“ zu machen.

Knoblauch ist als Gewürz sicherlich Lebensmittel. In Kapselform verliert es aber diese Eignung. Der BGH hat „Knoblauchkapseln zur Nahrungsergänzung“ als Arzneimittel eingestuft, weil sie schon seit langem gegen Arteriosklerose eingesetzt werden (21). Ma Huang wird insbesondere Bodybuildern empfohlen. Der Hintergrund wird deutlicher, wenn man den lateinischen Namen kennt: Ephedra. Tatsächlich enthält sie die Pflanzendroge Nor-Ephedrin, allerdings nur in sehr geringen Mengen. Lebensmittel ist die Pflanzendroge allerdings nicht, sie ist vielmehr den Arzneimitteln zuzuordnen. Die Mistel wird in der Krebstherapie eingesetzt, die Zweckbestimmung ist also eindeutig arzneilich. Misteltee war zwar in der ehemaligen DDR als „Gesundheitspflegeprodukt“ zulässig, diese Warengruppe, die zwischen Lebensmitteln und Arzneimitteln stand, gibt es allerdings heute nicht mehr.Auch Misteltee ist nach wie vor kein Lebensmitteln. Propolis ist eine harzähnliche Substanz, mit der Bienen ihre Waben zum Infektionsschutz auskleiden. Bereits die alten Griechen setzten P. zur Wundheilung ein. Das Hamburgische OVG beurteilte Propolis als Arzneimittel (22). Pu-Erh-Tee wird wie Grüner und Schwarzer Tee aus Blättern und Knospen des Teestrauches gewonnen, allerdings einer anaeroben Fermentation unterzogen. Der Geschmack ist daher – gelinde gesagt – gewöhnungsbedürftig. Während ihn Liebhaber als „erdig“ bezeichnen, sprechen andere von „Kuhmist“. Bis vor wenigen Jahren war Pu-Erh-Tee in Deutschland praktisch unbekannt, erst eine großangelegte Werbung, in der er als „Fettfresser“ gepriesen und ihm sogar eine den Blutalkohol-Spiegel senkende, Wirkung nachgesagt wurde, erhöhte schlagartig den Umsatz. Derartige Werbungen sind unzulässig, die Frage, ob es sich bei Pu-Erh-Tee in Kapselform um Lebensmittel oder Arzneimittel handelt, ist allerdings noch offen: Während das VG Düsseldorf (23) solche Kapseln wegen der Wirkungsaussagen als Arzneimittel einstufte, ordnete sie das OLG München (24) als Nahrungsergänzung ein. Weißdornblätter und Weißdornsaft aus den Früchten werden „seit altersher“ gegen Herzkreislaufbeschwerden angewendet. Sie sind also nach herrschender Verkehrsauffassung Arzneimittel und können nicht Lebensmittel sein. Auch hier müssen Versuche, Lebensmittel mit Weißdorn „funktional“ zu machen, scheitern. Auch „Nähr- und Wirkstoffe“ tierischen Ursprungs spielen, als Einzelpräparat wie auch als Zusatz zu Nahrungsergänzungsmitteln eine nicht unwesentliche Rolle:

Chitosan, ein Polyaminozucker, wird durch teilweise Depolymerisierung und Desacetylierung von Chitin, der Gerüstsubstanz von Insekten und Crustaceen, gewonnen und schon seit langem für verschiedenste technische Zwecke eingesetzt. Als „Nahrungsergänzung“ wird Chitosan allerdings erst in jüngerer Zeit eingesetzt: Man schreibt ihm eine „fettbindende Wirkung“ zu und empfiehlt, C. zusammen mit fetthaltigen Mahlzeiten zu verzehren, um die Resorption des Fettes im Darm zu mindern. Dies ist aber das Gegenteil von Ernährung, weshalb das VG Stuttgart (25) Chitosan als Arzneimittel einstufte. Z. Zt. ist auch eine Beurteilung als Medizinprodukt in der Diskussion. Colostrum, die Milch der ersten 5 Tage, hat für das Neugeborene sicherlich vielfältige Wirkungen, von der Sättigung bis zum Immunschutz. Ähnliche Wirkungen erhoffen sich wohl manche Bodybuilder, die Colostrum-Präparate als „Anabolikum“ einnehmen.

Tatsächlich sind aber die gehandelten Colostrum-Präparate auf Kuhmilchbasis nicht ver-kehrsfähig, da die Milchverordnung das Inverkehrbringen von Colostralmilch untersagt. Im übrigen ist es zumindest fraglich, ob man Kalb und Bodybuilder gleichsetzen, also die Wirkung vom Rind auf den Menschen übertragen darf. Gelatine wird aus Bindegewebe wie Knorpeln, Sehnen und Haut, durch Hydrolyse und Extraktion gewonnen. Sie ist als Bestandteil vieler Lebensmittel wie Aspik oder auch Gummibärchen durchaus Lebensmittel, dient aber dort weniger der Ernährung sondern wegen ihres Quellvermögens technischen Zwecken. Zur Ernährung ist sie wegen der sehr gering biologischen Wertigkeit auch kaum geeignet, denn ihre wichtigen Aminosäuren Glycin, Hydroxyprolin sind nicht essentiell. In der Volksheilkunde gilt Gelatine allerdings schon lange als „Geheimwaffe“ gegen Ge-lenkleiden wie Arteriosklerose. Es sind auch zahlreiche Gelatinepräparate auf dem Markt, die einer Gelenkabnutzung vorbeugen oder sogar Knorpelschäden „reparieren“ helfen sollen. Begründet wird dies damit, daß es sich ja um gleichartiges Eiweiß handele, das zum Aufbau vom z.B. Knorpelsubstanz benötigt werde. Es ist derzeit zumindest wissenschaftlich umstritten, ob solche Wirkungen hinreichend gesichert sind. Die derzeit bestehende Unsicherheit läßt bei Lebensmitteln eine entsprechende Werbung nicht zu. Gelée Royale, der Weisel-Futtersaft der Bienen dient den jungen Bienenlarven für mehrere Tage und der Königin ausschließlich als Nahrung und befähigt sie zu einer gewaltigen Legeleistung. Diese Wirkungen sind sicherlich nicht auf den Menschen übertragbar, und die Gehalte an essentiellen Nährstoffen in den üblicherweise verzehrten bzw. verzehrbaren Portionen sind so unbedeutend, daß eine Eignung zur Nahrungsergänzung nicht zu erkennen ist. In jüngerer Zeit mehren sich auch Hinweise auf Bedenken bezüglich eines möglichen allergenen Potentials.

Extrakte der grünlippigen Meeresmuschel wurden schon vor mehr als 20 Jahren wegen der enthaltenen Mucopolysaccharide als Mittel gegen Gelenkleiden angepriesen. Das OVG Rheinland-Pfalz zählt solche Extrakte zu den Arzneimitteln (26). Haifischknorpel erweckten bundesweites Interesse, als ein Apotheker ein solches Präparat als „Scheiß des Monats“ titulierte. Das „Wirkungsspektrum“ ist umfassend, insbesondere aber sollen solche Erzeugnisse antikarzinogen wirken, denn „Haie schwimmen seit Millionen von Jahren durch unsere Weltmeeere und nie hat jemand einen kranken Hai gesehen“. Der Bayerische VGH (27) hat das bewußte Erzeugnis (Hai fit) in einer nicht unumstrittenen Entscheidung als Lebensmittel eingestuft, da Erzeugnisse, die sich in der Grauzone zwischen Lebensmitteln und Arzneimitteln befinden und zum Verzehr bestimmt sind, nach dem „Regel-Ausnahme-Verhältnis“ als Lebensmittel einzuordnen seien. Nicht befaßt hat sich der VGH mit der Frage, welchen Nutzen Haifischknorpel bringen.

Mikroorganismen und Enzyme findet man immer wieder in Nahrungsergänzungen und Functional Food, aber auch in bestimmten Arzneimitteln, weshalb eine Abgrenzung nötig ist:

Eiweißspaltende Enzyme wie

werden in hoher Dosierung arzneilich eingesetzt, Spätestens seit die „Ananas-Schlankheits-Diät“ von Hollywood-Stars durch die Regenbogenpresse ging, findet man enzymhaltige Südfrüchte oder die Enzyme selbst in verschiedensten Nahrungsergänzungen, die „schlank“ machen sollen, allerdings in wesentlich geringerer Konzentration als den üblichen Arzneimitteln. Es ist daher fraglich, ob derartige Produkte als Arzneimittel eingestuft werden können. Bei einer Beurteilung als Lebensmittel ist aber jeglicher Hinweis auf schlankmachende Wirkung unzulässig. Zudem bestehen erhebliche Zweifel an einer Wirksamkeit, denn es ist kaum nachvollziehbar, wie eiweißspaltende Enzyme Fett „verbrennen“ sollen.

Hefen werden ihres hohen Gehaltes an B-Vitaminen (insbesondere B1) sowohl arzneilich (bei Akne) als auch zur Nahrungsergänzung angewendet bzw. verzehrt. Hier entscheidet also die Zweckbestimmung darüber, ob ein Arzneimittel oder ein Lebensmittel vorliegt. Lactobazillen wie Acidophilus werden zur Fermentierung verschiedenster Lebensmittel, wie z.B. Joghurt, eingesetzt und haben dort in erster Linie eine „technologische“ Funktion. Bestimmte Kulturen sollen darüber hinaus gesundheitsfördernde Wirkungen haben, die betreffenden Milchprodukte bezeichnet man als „probiotisch“. Am Lebensmittelcharakter dieser Erzeugnisse ändert sich dadurch nichts, denn Ernährungs- und Genußzweck dominieren weiter. Anders zu beurteilen sind Präparate, die im wesentlichen aus diesen Kulturen bestehen und zur Beeinflussung oder gar Wiederherstellung der Darmflora eingenommen werden. Hier überwiegt eindeutig die arzneiliche Zweckbestimmung.

Diese Beispiele lassen sich praktisch ad infinitum fortsetzen, denn nach Berichten aus dem Pharmagroßhandel kommen täglich 20 neue „Nahrungsergänzungsmittel“ auf den Markt. Die laufene Internationalisierung des Lebensmittelmarktes trägt dazu bei. Umso wichtiger erscheint deshalb eine Harmonisierung des Lebensmittelrechtes nicht nur in der Europäischen Gemeinschaft sondern auch in der WTO. Der Verbraucher muss vor unseriösen und schädlichen Produkten bewahrt werden, und die Anbieter brauchen mehr Rechtssicherheit.

H.S. Wackernheim

PROSTata…ein schlüpfriges Thema

Die eigene Anatomie ist dem männlichen homo sapiens oft doch recht fremd. Unverstanden und unbeachtet, wird das Männchen der Gattung Mensch erst darauf aufmerksam, wenn mal etwas nicht so ganz toll funktioniert, wie er das gerne hätte. Vorsorgen ist besser als zu Pillen greifen 🙂 Deshalb mal eine kurze Einführung in die inneren Werte eines echten Kerls 😉

Die Prostata oder Vorsteherdrüse ist eine akzessorische Geschlechtsdrüse und produziert einen Teil des Spermas. Sie liegt beim Menschen unterhalb der Harnblase und umkleidet den Anfangsteil der Harnröhre bis zum Beckenboden. Sie gleicht beim Mann in Größe und Form einer Kastanie. An die Rückseite der Prostata grenzt der Mastdarm. Die Prostata liegt unter dem Bauchfell.

Durch die Mitte der Prostata verläuft die Harnröhre. Aus diesem Grund kann es bei einer krankhaften Vergrößerung der Prostata zu Problemen beim Wasserlassen kommen. Durch die Prostata verläuft beim Menschen außerdem der paarig angelegte Spritzkanal. Die Prostata ist eine exokrine Drüse mit Ausführungsgängen in die Harnröhre. Sie besteht aus circa 30 bis 50 Einzeldrüsen, genauer tubuloalveolären Drüsen. Diese produzieren ein Sekret, das bei der Ejakulation in die Harnröhre abgegeben wird und sich dort mit den Spermien vermischt. Versorgt wird das ganze Gebilde natürlich von Venen, Arterien und Lymphen. Denke das reicht, wer wissbegierig ist schaut hier weiter: https://de.wikipedia.org/wiki/Prostata

Das gute Teil kann sich nun also Vergrößern (benigne Prostatahyperplasie BHP), Entzünden (Prostatitis) und einen Krebs entwickeln.

Die Symptome dieser drei Erkrankungen sind häufig sehr ähnlich. Diese können sein:

  • Schwierigkeiten oder Schmerzen beim Wasserlassen
  • vermehrtes Wasserlassen, besonders nachts
  • plötzliches Unvermögen, zu urinieren
  • abgeschwächter Harnstrahl
  • das Gefühl, die Blase nicht vollständig entleert zu haben
  • Schmerzen im Bereich des Beckens und Unterleibs
  • Infektionen der Harnwege
  • Blut im Urin
  • Impotenz

Meines Erachtens wäre es mehr als sinnvoll sich, bei aufkommender Unsicherheit über den Gesundheitszustand, sich mittels Bioenergetik (also mit einem Bioresonanzverfahren, z.B. Delta Scan bzw. Time Waver) einen Überblick über Körper, Geist und Seele zu verschaffen, um rechtzeitig, bestenfalls präventiv, korrigierend eingreifen zu können. Solch ein Diagnoseverfahren ist absolut individuell, der Therapeut nimmt sich Zeit um eine umfassende Anamnese zu erstellen, bevor er zum eigentlichen Test übergeht. Der Test an sich dauert ca. 20 Minuten, ist völlig schmerz-, stress und berührungsfrei. Man kann ihn sogar über die Ferne mittels Stimme oder Blut/Haar usw. durchführen. Die Kosten belaufen sich zwischen 70€ und 100€, einschließlich Therapieplan.

Die Zusammenhänge zwischen Symptom und Krankheit sind sehr komplex und die konventionelle Medizin ist hiermit mittlerweile schlicht überfordert. Es fehlt an Zeit, Geld und schlichtweg Qualifikation bzw.Weiterbildung.

Hilfreich ist es auch einmal herauszufinden, was Tepperwein, Rüdiger Dahlke und Dr. D. Klinghardt zu dem jeweiligen Krankheitsthema zu sagen haben!!!!!

R. Dahlke z.B: http://www.mymedworld.cc/symptomdeutung-online.html?suche=Prostata

Prostataentzündung (Prostatitis)

Symptom

ausgelöst durch Kolibakterien oder Kokken über die Harnwege: Erregungen, die aus dem analen oder urethralen Bereich übergreifen; aggressiver Kampf um die Versorgungsdrüse der Samen, der oft auf andere Geschlechtsorgane wie die Samenblasen übergreift (–> Adnexitis des Mannes); Konflikt zwischen »weiblich« und männlich ausgerichtetem sexuellem Verhalten, zwischen Schwächling (Softie) und Kraftprotz (Macho).

Körperebene

Prostata (Hüter an der Schwelle zur zweiten Lebenshälfte, Spermienversorgung), Geschlechtsorgane (Sexualität, Polarität, Fortpflanzung).

Bearbeitung

Konflikte um die eigene Sexualität bewusst austragen; der Prostata wieder zu ihrer angestammten zweiten Rolle verhelfen als Produzentin von Gleitflüssigkeit für den Geschlechtsverkehr;°die Auseinandersetzung annehmen und sich auf das anstehende Gefecht einlassen: sich lieber geistig-seelisch neuen Erregungen öffnen als die Vorsteherdrüse den Erregern; auf Übergriffe aus dem Abfall- und Abwasserbereich achten; Sauberkeit im übertragenen Sinn und sorgfältige Trennung der verschiedenen Bereiche; sich mehr auf die eigene Sexualität einlassen, d. h. Rollenmuster wie Macho und Softie aufgeben.

Einlösung

sich mutig und offen(siv) den Herausforderungen im Bereich der Vorsteherdrüse stellen: Versorgung der Samen(tierchen) und Bereitung von G(e)leitmittel.

Aufgabe/Thema (nach R.Dahlke)

http://www.mymedworld.cc/krankheit-als-symbol.html

Symbolische Be-Deutung

Daumengroße Drüse, die die Harnröhre umschließt und das Hauptvolumen des Ejakulats (der Samenflüssigkeit) beisteuert; hat die männliche Speerspitze ( Penis) »einzufetten« bzw. ist für ihre Feuchtigkeit und Glitschigkeit verantwortlich; Vertrauen in (männliche) Sexualität, Vitalität, männliche Selbstachtung und Lebenslust; Hüter an der Schwelle zur zweiten Lebenshälfte.

Die Prostata sorgt mit dem Prostatasekret für das richtige Milieu und die Ernährung der Spermien auf ihrem Weg zur Eizelle; lässt den sinnlich kompetenten Mann ebenso feucht werden, wie es die Scheide bei der nicht frigiden Frau wird (was bei der westlichen männlichen Art von Schnellschuss-Erotik aber fast in Vergessenheit geraten ist, anders ausgedrückt: fast alle Männer bleiben inzwischen trocken und sind somit im eigentlichen Sinn frigide); würden Männer im ursprünglichen, natürlichen Sinn ihren Beitrag (via Prostata) zum glitschigen Gelingen des Geschlechtsverkehrs beitragen, gäbe es keine frigiden Frauen.

Urprinzipieller Bezug

Mond/Mars/Saturn-Mars

Literaturhinweis

Lit.: L 283-286, A, Dahlke: „Die Leichtigkeit des Schwebens“ (Kap. Sexualität).

Soweit – so gut. Oder eben nicht?

Auf jeden Fall ist jeder Mensch einzigartig und ein absolutes Unikat. Wie gesagt, testen was fehlt und was der Körper braucht, um sich selbst wieder in Balance zu bringen, um gesund und heil zu werden, das wäre der richtige Denkansatz. Eben den eigenen Archäus wach kitzeln und stark machen. 😉

Was nie schaden kann:

Zusätzlich zur vollwertigen Ernährung 😉 das

Spurenelement ZINK ( in seiner besten Form https://www.fairvital.com/de/anwendungsgebiete/beauty/zinkpicolinat-2-plus-2)  zuführen,

die Beeren der Sägepalme und 

Lycopen Gutscheincode: 800356 spart 10€ ein Wirkstoff, der hauptsächlich in Tomaten vorkommt.

ALLES Gute für die Prostata in einem Mittel vereint bei FAIRVITAL.

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Warum Pillen? Um die Speicher rasch aufzufüllen.

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❤ DANKE ❤

Was jetzt am besten hilft? Austesten!!!

Wie? Bioresonanz, Armlängentest, Tensor, Pendel,……jeder nach seiner Art. Weitere Auskunft sehr gerne bei mir.

Ergänzung:

Maria Treben hat auch ein paar hilfreiche Tipps parat:

Das kleinblütige Weidenröschen- davon Tee zubereiten und trinken: 1 gehäufter Teelöffel Kräuter auf 1/4 Liter Wasser, nur brühen, kurz ziehen lassen; 2 Tassen täglich morgens nüchtern und abends eine halbe Stunde vor demAbendessen. Quelle: Maria Treben, Gesundheit aus der Apotheke Gottes, Ennsthaler

http://www.heilkraeuter.de/lexikon/weidenroeschen.htm

Kleines Weidenröschen

Die Hauptwirkung des Weidenröschens ist sein günstiger Einfluss auf die Prostata.

Laut Maria Treben kann man das Weidenröschen gegen Prostata-Vergrösserung und Prostata-Entzündung verwenden.

Sogar gegen Prostatakrebs soll es helfen, worauf man sich natürlich nicht verlassen sollte. Bei so schweren Erkrankungen sollte man auf den Rat des Arztes hören.

Harnorgane

Auch gegen Beschwerden der Harnorgane soll das Weidenröschen helfen.

So kann man es gegen Blasenentzündung versuchen.

Die jungen Blätter des Weidenröschens kann man auch als Salat oder Gemüse verwenden.

Sammeltipps

Man sammelt das blühende Kraut ohne Wurzel. (Juli bis September)

Dazu schneidet man das Kraut dicht über dem Boden ab.

Man kann es zu Sträussen bündeln und an einem luftigen Ort trocknen lassen.

Update: 23.10.15